nur bei einer Zulassung möglich!
Die StudiCard gilt Ihr gesamtes Studium; behandeln Sie sie demnach sorgfältig! Nur, wenn Sie den Studienort innerhalb der HfWU wechseln, erhalten Sie nach der Umschreibung eine neue StudiCard.
Wie Sie Ihre StudiCard jedes Semester neu validieren, erfahren Sie unter dem Punkt "Validierung".
Die StudiCard muss von Ihnen jedes Semester an einer der u. g. Stationen validiert werden. Voraussetzung hierfür ist die Bezahlung der Gebühren für das jeweilige Semester (Rückmeldung).
Mit der StudiCard in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Personalausweis bzw. Reisepass können Sie folgende öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen:
oder
Alle Studierende des Hochschulstandortes Geislingen, die eine StudiCard mit DING-Logo haben, können Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags eine weitere Person mitnehmen. Hierfür ist je Fahrt ein Einzelfahrschein für Kinder der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Als Nachweis der Berechtigung der Mitnahmeregelung gilt die StudiCard. Die Regelung besteht nur bei gemeinsamen Einstieg.
Die Entscheidung für einen der o. g. Verkehrsverbünde haben Sie bei Ihrer Immatrikulation getroffen.
Ein Wechsel zwischen den Verkehrsverbünden kann jeweils nur in der Woche vor dem Rückmeldezeitraum beim Studierendensekretariat des Standorts Geislingen beantragt werden.
Für Fahrten rund um die Uhr können bei den jeweiligen Verkehrsverbünden StudiTickets bzw. Semestertickets erworben werden
Die VVS bietet in ihrem Ticketshop auch ein Online-StudiTicket an. Bei diesem entfällt die Ausstellung eines Verbundpasses.
Bei Fragen zu den Verbundnetzen und Semester-Anschlusstickets wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen der Verkehrsverbünde:
Die erstmalige Erstellung und Zustellung der StudiCard ist kostenlos.
Falls Sie eine neue StudiCard benötigen, müssen Sie bei der Beantragung Gebühren in Höhe von 18,00 € überweisen (Hochschulgebührensatzung)!
Bitte lassen Sie uns den Antrag per Mail zukommen:
Wenn Sie als Studierende*r Ihre Immatrikulationbei uns beenden wollen, können Sie sich jederzeit online exmatrikulieren.
Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studium (bestandene Hauptprüfung) zum nächsten Semesterende vorgenommen (Ende Wintersemester: 28./29. Februar, Ende Sommersemester: 31. August). Sie können sich jedoch auch zu jedem Datum zwischen der Antragstellung und dem nächsten Semesterende online exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich. Üblich ist, dass sich die Studierenden zum Studienabschluss selber exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht machen, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren.
Informationen zur Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge und Gebühren finden Sie auf der Seite Finanzielles.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online über das Studierendenportal SELMA
Bitte stellen Sie den Antrag auf Urlaubssemester online über das Studierendenportal SELMA
Beachten Sie auch, dass zu einem Antrag auf Beurlaubung Nachweise hochgeladen werden müssen. Nachweise, die Sie hochladen müssen, werden Ihnen bei der Antragstellung angezeigt.
Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Personen als Gasthörer zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen und sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen.
Anmeldeschluss für das Sommersemester: 15. März
Anmeldeschluss für das Wintersemester: 25. September
Bitte beachten Sie das Informationsschreiben! Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/In zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Eine Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenbescheinigung) haben Sie per Post erhalten. Sollte Ihnen eine dieser Bescheinigungen nicht mehr vorliegen, kann eine Zweitausfertigung erstellt werden. Eine Zweitausfertigung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Bitte lesen Sie hierzu den Antrag auf Zweitausfertigung durch und lassen uns diesen ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift per Mail für den Standort Nürtingen an studierendensekretariat-nt@hfwu.de oder für den Standort Geislingen an studierendensekretariat-gs@hfwu.de zukommen.
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