studierendensekretariat-nt@hfwu.de
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Leitfaden Bewerbung Bachelorstudiengänge
Vor der Bewerbung
Informieren Sie sich auf den Seiten der HfWU Studiengänge über unser vielfältiges Angebot. Sie finden dort alle Details zu deinem Traum-Studiengang und Ansprechpartner:innen bei individuellen Fragen, zum Beispiel ob und wie hoch Ihre persönlichen Vorkenntnisse zur Verbesserung Ihrer Note anerkannt werden.
Machen Sie den Test! Alle Studienbewerber:innen müssen für ein Bachelor-Studium in Baden-Württemberg ein Studienoriertierungsverfahren absolvieren. Die Teilnahmebestätigung müssen Sie später mit der Bewerbung einreichen. Diese Tests werden anerkannt:
www.was-studiere-ich.de
www.studieninfo-bw.de
www.hochschulkompass.de
Beachten Sie die Termine und reichen Sie die Bewerbung rechtzeitig ein. Zum Start im Wintersemester ist das bis zum 15. Juli und zum Sommersemester bis zum 15. Januar möglich. Nachweise Begabtenprüfung in: Kunsttherapie bis zum 31.05. (ehrenwörtliche Erklärung erforderlich! Muss mit den Nachweisen bei der Mappe zusammen hochgeladen werden). Theatertherapie bis zum 15.07. Es sind drei Bewerbungen erlaubt. Sie können eine Bewerbung im selben Fach nur dann erneut einreichen, wenn Sie die alte Bewerbung vorher unter hochschulstart zurückgezogen haben. Beachten Sie auch, dass nicht alle Studiengänge zum Sommersemester starten.
Informieren Sie sich in den Auswahl- und Zulassungssatzungen (im gleichnamigen Reiter weiter unten zu finden) des jeweiligen Studiengangs, wie Sie die Note verbessern können und besorgen Sie dafür rechtzeitig Nachweise. Was boniert, also als Notenverbesserung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, ist je nach Studiengang und Ihren persönlichen, dazu passenden Vorkenntnissen unterschiedlich. Sie sind sich unsicher? Die Ansprechpartner:innen der einzelnen Studiengänge geben gerne individuell weitere Auskünfte darüber. Durch unsere Auswahlverfahren gibt es keinen NC (numerus clausus). Es sind verschiedene Faktoren für die Zulassungen des jeweiligen Semesters entscheidend, wie die Anzahl der Bewerbungen und Bonierungen.
Planen Sie den Semesterbeitrag ein. Die Beträge finden Sie unter Finanzielles.
Studiengebühren gibt es nur für Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und Personen, die ein Zweitstudium aufnehmen. www.hfwu.de/finanzielles.
Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nur nachweisen, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland erworben oder keine deutsche Schule im Ausland besucht haben. Internationale Studienbewerber:innen müssen ggf. englische Sprachkenntnisse nachweisen. Deutsche Studienbewerber:innen weisen dies in der Regel durch die HZB nach. Info-PDF
Nutzen Sie unsere Checkliste (PDF) - Dort finden Sie eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie für eine vollständige Bewerbung benötigen.
Wie bewerbe ich mich?
Registrierung Hochschulstart
Registrieren Sie sich zunächst auf www.hochschulstart.de. Wichtig: Mit der Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Diese können Sie in Ihrem Benutzeraccount unter „Meine Daten“ einsehen. Beide benötigen Sie später noch.
SELMA
a) Wenn Sie sich zum ersten Mal an der HfWU bewerben, registrieren Sie sich auf dem Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der HfWU SELMA.
b) Studieren Sie bereits an der HfWU? Dann nutzen Sie das Studierendenonlineportal SELMA und gehen Sie in das Zulassungsportal. Falls Sie das Zulassungsportal nicht finden: Gehen Sie über Ihr Profil in den App-Finder.
Bewerbung erstellen
Stellen Sie einen Zulassungsantrag in SELMA. Gehen Sie dazu über die Kachel „Neue Bewerbung“ und wählen Sie den von Ihnen angestrebten Studiengang aus. Hier benötigen Sie nun die Bewerber-ID und die Bewerber-Authentifizierungsnummer von Hochschulstart. Achtung: Sie können sich in SELMA maximal für drei Studiengänge der HfWU bewerben.
Unterlagen hochladen
Laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen direkt in SELMA hoch. Welche Unterlagen Sie benötigen sehen Sie in der Checkliste. Die Unterlagen werden nur online eingereicht und müssen nicht an die Hochschule geschickt werden. Bei Hochschulstart müssen Sie keine weiteren Unterlagen hochladen.
Richtig priorisieren!
Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte unbedingt bis spätestens 22.01. (für das Sommersemester) bzw. 22.07. (für das Wintersemester)!
Die von Ihnen gewählte Priorisierung Ihrer Studienwünsche spielt eine entscheidende Rolle: Durch die Dynamik des Verfahrens bleiben niedriger priorisierte Angebote nicht erhalten, sondern scheiden aus, sobald ein höher priorisiertes Angebot möglich ist.
Priorisieren Sie auf www.hochschulstart.de
Beispiel:
Priorität 1: Studiengang A - HfWU
Priorität 2: Studiengang B - HfWU oder ggf. andere Hochschule
usw.
Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Kontaktieren Sie uns: studierendensekretariat-nt@no spamhfwu.de
Wo erhalte ich Informationen über den Status meiner Bewerbung im DoSV?
Sobald Sie Ihren Zulassungsantrag online in SELMA abgeschlossen haben, wird Ihre Bewerbung auch in dem Bereich "Meine Bewerbungen" Ihres Kontos im Bewerbungsportal auf hochschulstart.de angezeigt. Hier werden Ihnen die Statusänderungen Ihrer Bewerbung und nach Freigabe der Ranglisten für das jeweilige Studienangebot auch ein Zulassungsangebot angezeigt, wenn für Ihre Bewerbung eine Zulassungsmöglichkeit besteht. Ebenso erhalten Sie alle Bescheiddokumente nur über dieses Konto.
Bei jeder Statusänderung erhalten Sie sowohl aus dem Bewerbungsportal hochschulstart.de als auch aus SELMA eine Benachrichtigung per E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Postfach der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse, um über das Bewerbungsverfahren auf dem Laufenden zu bleiben.
Sollten sich während des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens Ihre persönlichen Daten ändern, ändern Sie diese bitte ausschließlich in Ihrem Konto auf www.hochschulstart.de.
Ich habe ein Zulassungsangebot erhalten. Was nun?
Wenn für Ihre Bewerbung nach Freigabe der Ranglisten für das jeweilige Studienangebot eine Zulassungsmöglichkeit besteht, wird Ihnen in Ihrem Konto auf hochschulstart.de für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot angezeigt. Nehmen Sie das Zulassungsangebot an, wird dieses in eine Zulassung umgewandelt, zu der Ihnen innerhalb kurzer Zeit auch ein entsprechender Zulassungsbescheid in Ihrem Konto zum Download bereitgestellt wird. Zulassungsbescheide bekommen Sie immer montags und donnerstags in Ihr Bewerberkonto eingespielt.
Bitte beachten Sie, dass mit der Annahme des Zulassungsangebots alle übrigen Bewerbungen, die Sie im DoSV gestellt haben, aus dem Vergabeverfahren ausscheiden. Aufgrund der Koordinierungsregeln kann es auch sein, dass Sie ohne die aktive Annahme eines Angebots sofort eine Zulassung erhalten. Auch in diesem Fall scheiden alle Ihre anderen Bewerbungen aus. Hier finden Sie die Koordinierungsregeln im Überblick.
Sobald Sie sich für ein Zulassungsangebot entschieden und dies in eine Zulassung umgewandelt haben, können Sie in Ihrem Konto auf SELMA online einen Immatrikulationsantrag für Ihre Bewerbung stellen. Eine entsprechende Schaltfläche wird Ihnen jetzt bei dem Eintrag zu Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt. Beachten Sie auch die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Zulassungsbescheid eine Frist zur Immatrikulation angegeben ist. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen Sie die Online Immatrikulation vorgenommen und die Bestätigung der Immatrikulation (Bestätigung für den Standort Nürtingen / Bestätigung für den Standort Geislingen) mit den dort aufgeführten Nachweisen) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eingegangen sein, damit Sie immatrikuliert werden können. Entsprechendes gilt auch bei einer Umschreibung/Studiengangwechsel an der HfWU. Halten sie diese Frist nicht ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist dann nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie sowohl mit dem Zulassungsbescheid als auch über die Seite Immatrikulation.
Bewerbung über einen Härtefallantrag – Wartezeitverbesserung
Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen in Bachelor und Master Studiengängen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte sowie auf Erhöhung der Wartezeit und auf Nachteilsausgleich in der Abiturnote
Fälle „Außergewöhnliche Härte“
Fälle „Erhöhung der Wartezeit“
Fälle „Nachteilsausgleich in der Abiturnote“
Definition
Ein Härtefallantrag kann nur von Deutschen oder Deutschen Gleichgestellten für das erste Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen gestellt werden. Studienplätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber/-innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Einen Nachteilsausgleich bei der Abiturnote können Sie erhalten, wenn Sie mit Schulgutachten nachweisen, dass Ihr Schulabschluss aus nicht selbst zu vertretenden Gründen schlechter ausgefallen ist, als ohne diese Gründe. Das Schulgutachten muss dies differenziert auf Basis der Einzelnoten nachvollziehbar begründen.
Eine Verbesserung der Wartezeit können Sie beantragen, wenn Sie nachweisen, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.
Wer kann sich für welche Sonderfälle bewerben?
für Fälle außergewöhnlicher Härte gemäß § 22 Absatz 1 Nr. 1 HZVO (gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.1 HZG) sowie gemäß § 24 HZVO (5 %) oder
für Wartezeitverbesserung - gilt nur für grundständige Studiengänge gemäß § 6 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 HZG
als Nachteilsausgleich bei der Note der Hochschulzugangsberechtigung im regulären Auswahlverfahren - gilt nur für grundständige Studiengänge gemäß § 6 Absätze 1 und 2 HZG.
Wenn die oben genannte Definition auf Sie zutrifft, können Sie sich als für einen Studienplatz im Rahmen der Härtefallquote bewerben.
Die Bewerbung erfolgt elektronisch im SELMA Portal. Entsprechende Angaben hinsichtlich des Härtefallantrags werden im Bewerbungsprozess abgefragt. Nachweise sind ebenfalls im SELMA Portal hochzuladen.
Bewerbung im öffentlichen Interesse
Sie können sich im Rahmen dieser Sonderquote in zulassungsbeschränkten Studiengängen um einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben, wenn sie nachweisen, dass Sie
a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind (Bescheinigung des Spitzenfachverbands unter Angabe des Zeitraums der Zugehörigkeit zum entsprechenden Kader und unter Angabe, ob die Zugehörigkeit auch im Semester, für welches die Bewerbung erfolgt weiter fortbesteht, ggf. Angabe der Trainingsstätte etc.),
b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, (z.B. Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft) und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre (Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Einrichtung unter Angabe der Tätigkeit und des Ortes, des Zeitraums, und unter Angabe, ob die Tätigkeit auch im Semester, für welches die Bewerbung erfolgt weiterhin ausgeübt wird etc.).
c) eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ vorliegen, sofern die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre (Bescheinigung der Organisation, für welche die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird unter Angabe der Tätigkeit und des Ortes, des Zeitraums, und unter Angabe, ob die Tätigkeit auch im Semester, für welches die Bewerbung erfolgt weiterhin ausgeübt wird etc.):
- bei der ehrenamtlichen Tätigkeit werden herausgehobene Funktionen wahrgenommen;
- für die Nachfolge steht niemand zur Verfügung;
- die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit hat besondere soziale Aspekte und
- die ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich bereits über einen längeren Zeitraum.
Bewerbung für ein Zweitstudium
Definition Zweitstudium
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn Studierende ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang aufnehmen, nachdem sie in Deutschland einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.
Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn die Aufnahme des Studiengangs keinen vorhergehenden Studienabschluss voraussetzt und somit als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation genügt. Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem ersten grundständigen Hochschulabschluss auf und vertieft diesen, erweitert diesen fachübergreifend oder ergänzt diesen um andere Fächer. Wird erstmalig ein konsekutiver (weiterführender) Studiengang (in der Regel mit dem Abschluss "Master") aufgenommen, handelt es sich nicht um ein Zweitstudium. Nach erfolgreichem Studienabschluss in einem konsekutiven (weiterführenden) Studiengang, ist die Aufnahme jedes weiteren konsekutiven Studiengangs die Aufnahme eines Zweitstudiums.
Besonderheit bei der Bewerbung auf ein Zweitstudium in einem grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang (1. Fachsemester)
Studienplätze für Zweitstudienbewerber/-innen werden für den jeweiligen Studiengang ausschließlich über die Quote für ein Zweitstudium für das 1. Fachsemester vergeben (2 % der für den Studiengang insgesamt festgesetzten Studienplatzzahl). Ihre Bewerbung nimmt nicht am Vergabeverfahren über die Auswahl der Hochschule oder über die Wartezeit teil. Über die Zulassung wird ausschließlich im Rahmen dieser gesonderten Quote entschieden (vgl. § 6 HZG und § 25 HZVO).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Hochschulzulassungsverordnung.
Wenn Ihnen das offizielle Abschlusszeugnis des ersten Studiengangs bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht ausgehändigt worden ist, gelten Sie für das Bewerbungsverfahren nicht als Zweitstudienbewerber/-in.
Eine Leistungsübersicht, ein Transcript of Records oder ein vorläufiges Abschlusszeugnis sind für eine Bewerbung zu einem Zweitstudium nicht ausreichend.
Hochschulzugangsberechtigung/ Studienabschluss aus dem Ausland
Falls Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) oder einen Studienabschluss (z. B. Bachelor) im Ausland erlangt haben, ist eine Umrechnung ins deutsche Notensystem notwendig.
Alle Informationen stehen in der PDF "Hinweise für ausländische Studienbewerber".
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie einen Sprachtest bestehen. Sprachkenntnisse für Bachelorstudiengänge.
Diese Sprachprüfungen akzeptieren wir.
Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber*innen, benötigen für ihre Bewerbung ein Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle.
Alle Informationen stehen in der PDF "Hinweise für chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber*innen".
Falls Sie bereits studiert haben
Prüfungsanspruch
Wenn Sie in einem Studiengang mit gleichen oder vergleichbaren Namens und vergleichbarer Regelstudienzeit eingeschrieben waren, muss der Prüfungsanspruch bestehen, um in Ihrem HfWU-Wunschstudiengang studieren zu können. Dasselbe gilt für die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge innerhalb der HfWU.
Satzung zur Änderung Auswahl- und Zulassungsverfahren ab WiSe 2021/22
Satzung zur Berücksichtigung verlorener Prüfungsansprüche
Satzung zur Änderung der Satzung verlorener Prüfungsansprüche 08.12.2022
Zustieg in ein höheres Semester
Falls Sie Modulprüfungen oder eine Vor- und Zwischenprüfung aus Hochschulen anerkennen lassen oder außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen lassen und in ein höheres Semester zusteigen möchten, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen.
Beruflich Qualifizierte
Prüfen Sie anhand des PDF-Dokuments, ob Sie einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang mit Ihren Qualifikationen erwerben können. Wenden Sie sich mit Ihren, in dem Dokument genannten Nachweisen, an Frau Nadine Gaiser.
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium nach den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes (LHG) sowie der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO).
Antrag Allgemeiner Hochschulzugang
Antrag Fachgebundener Hochschulzugang
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
Auswahl- und Zulassungsatzungen
Hier klicken für Informationen zur Anmeldung für das freiwillige Auswahlgespräch im Studiengang Betriebswirtschaft
Click here for information on how to register for the voluntary selection interview for the Business Administration program
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
- Fragen zur Bewerbung und dem organisatorischen Ablauf beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat.
- Auskunft über inhaltliche oder spezielle Fragen zum jeweiligen Studiengang und der Anrechnung von Leistungen zur Verbesserung der Note geben Ihnen die jeweiligen Studiengänge.
Studienberatung und Entscheidungshilfen
Die Suche nach dem passenden Studiengang ist nicht immer einfach! Viele Aspekte sind miteinzubeziehen und gegeneinander abzuwägen. Wie also sinnvoll starten?
Bevor Sie mit einem Studium beginnen, sollten Sie sich umfassend informieren und eine entsprechende Orientierungsphase einplanen.