Hier klicken für Informationen zur Anmeldung für das freiwillige Auswahlgespräch im Studiengang Betriebswirtschaft
Falls Sie Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) im Ausland erlangt haben, ist eine Umrechnung ins deutsche Notensystem notwendig.
Alle Informationen hierzu finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei.
Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie ebenso einen Sprachtest bestehen.
Welche Tests wir akzeptieren finden Sie unter dem Reiter "Für alle Bewerber*innen wichtig" - "Sprachkenntnisse".
Wenn Sie in einem Studiengang mit gleichen oder vergleichbaren Namens und vergleichbarer Regelstudienzeit eingeschrieben waren, muss der Prüfungsanspruch bestehen, um in Ihrem HfWU-Wunschstudiengang studieren zu können. Dasselbe gilt für die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge innerhalb der HfWU.
Alle Informationen finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei.
Falls Sie frühere Prüfungsleistungen anrechnen und in ein höheres Semester zusteigen möchten, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Prüfen Sie anhand des PDF-Dokuments, ob Sie einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang mit Ihren Qualifikationen erwerben können. Wenden Sie sich mit Ihren, in dem Dokument genannten Nachweisen, an Nadine Gaiser.
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium nach den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes (LHG) sowie der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO).
Wir helfen dir gerne weiter!