Senat
Der Senat ist neben dem Hochschulrat und dem Rektorat das oberste Entscheidungsgremium der Hochschule. Der Senat trifft sich dreimal im Semester und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz in einen anderen Zuständigkeitsbereich anderer zentraler Organe oder der Fakultäten fallen.
In diesem Gremium sitzen kraft Amtes die Hochschulleitung, sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Zudem gehören dem Senat durch Wahlen Professor:innen, Mitarbeiter:innen, sowie Studierende an.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr und beginnt am 1. Oktober
5 Studierende können in den Senat gewählt werden. Wichtig zu wissen: Diese sind dann auch kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Studierendenrat.