Grundlage für Benchmarking der wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten
Die wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten, vielfach auch Wohnnebenkosten oder auch Wohnzusatzkosten genannt, beschäftigen zunehmend die Wohnungswirtschaft. Sie betreffen sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Blickwinkel und die Auswirkungen mögen für Mieter und Vermieter andersartig sein – entziehen kann sich jedoch dieser Problematik niemand.
Im Arbeitskreis „Geislinger Konvention" haben sich maßgebliche Kräfte der Wohnungswirtschaft zusammengefunden und die „Geislinger Konvention“ entwickelt. Der langjährige Leiter des Arbeitskreises war Prof. Dr. Hansjörg Bach FRICS. Die Geislinger Konvention soll einen wesentlichen Beitrag zur Senkung von Betriebskosten liefern. Mehr als 4 Millionen Wohneinheiten werden heute von den Eigentümern einem Betriebskosten-Benchmarking auf der Grundlage der „Geislinger Konvention" unterzogen.
Alle Beteiligten profitieren dadurch.
- Wir als Hochschule zeigen, dass beachtliche Forschung und Entwicklung tatsächlich stattfindet.
- Der Branche bietet sich „Betriebskosten-Benchmarking" als geeignetes Werkzeug auf dem Weg zur Betriebskosten-Optimierung und Kostensenkung an.
- Der Mieter kann Betriebskosten sparen und einschätzen, ob sich der Vermieter um die zu tragenden Betriebskosten kümmert. Das steigert die „gefühlte" Qualität einer Wohnung.
Es waren keine Förderprogramme und Finanzierungsgelder erforderlich, einzig engagiertes Handeln durch Personen aus Verbänden der Immobilienwirtschaft, Unternehmen und der HfWU, verbunden mit einem hohem Maß an persönlichem Interesse an „Betriebskosten-Benchmarking", um diese Problematik anzupacken und voranzutreiben. Teilweise Lösungen sind bereits gefunden.
Wir als Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen haben das Recht, die erarbeiteten Ergebnisse mit unserer Marke und dem qualitätsbeweisenden Siegel der „Geislinger Konvention" zu dokumentieren.
Arbeitskreis
Seit 2000 arbeitet der Arbeitskreis „Geislinger Konvention" daran, Normen für den Vergleich von Strukturdaten und Betriebskosten von Immobilien zu entwickeln, Leistungs- und Kostentransparenz zu erhalten und damit eine Standortbestimmung als Grundlage für Optimierungsmaßnahmen zu schaffen. Die Strategie des Arbeitskreises ergibt sich aus einem Strategiepapier vom 16.10.2018
Der Arbeitskreis „Geislinger Konvention" setzt sich zusammen aus Personen
- der Verbände der Immobilienwirtschaft,
- der wohnungswirtschaftlichen Dienstleistern,
- der Immobilienunternehmen und
- der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Vertrag schafft juristischen Rahmen

Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), wohnungswirtschaftliche Verbände und Dienstleister haben am 24. September 2007 einen wichtigen Schritt zur Normierung von Betriebskosten-Benchmarks vollzogen: An der HfWU wurde per Vertrag die „Geislinger Konvention" zur Grundlage von Betriebskosten-Vergleichen gemacht.
Struktur der Geislinger Konvention
Die „Geislinger Konvention" ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen um eine Betriebskosten-Optimierung für Wohnimmobilien.
Der Bereich ist vielfältig und die Spannbreite der Berührungspunkte reicht von wirtschaftlichen Aspekten bis zu Fragen der Umwelt.
Betriebskosten Aktuell
Quelle & Copyright: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Träger des Siegels
Mit dem Siegel zur „Geislinger Konvention" wird einzelnen Wohnungsunternehmen die Konformität ihrer Betriebskostenbuchhaltung mit den Regeln der Konvention bescheinigt. Durch den Zertifizierungsdienstleister wird nach einem Prüfungsprozess und nur bei Teilnahme am externen „Betriebskosten-Benchmarking" das individuelle Siegel ausgestellt.
Unternehmen, die das Siegel tragen, dokumentieren damit maximale Transparenz und die Bemühungen zu ständiger Kostenoptimierung. In den meisten Fällen wird das Siegel auf die Betriebskostenabrechnung gedruckt.
Übersicht Siegelträger
Ansprechpartner

Leitung des Arbeitskreises
Leiter des Arbeitskreises in Zusammenarbeit mit Herrn Dipl. -Ing. Siegfried Rehberg und Herrn Michael Pistorius