Personalrat
Aufgaben
Die Personalvertretung hat nach § 70 LPVG zudem folgende allgemeine Aufgaben:
- Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle, der Förderung des Gemeinwohls dienen.
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden und Anforderungen an die Barrierefreiheit nachgekommen wird.
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten und sich für den Arbeitsschutz einzusetzen.
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken; der Personalrat hat die betroffenen Beteiligten über das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten.
- im Zusammenwirken mit der Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger Hilfsbedürftiger, insbesondere älterer Personen, in die Dienststelle zu fördern und für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung zu sorgen.
- an der Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zu fördern.
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der Beschäftigten im Sinne von § 59 eng zusammenzuarbeiten.
- Einrichtungen und Angebote der Dienststelle zur Kinderbetreuung anzuregen und vorzuschlagen.
- Wahrung der Interessen der Beschäftigten in Telearbeit sowie auf einem sonstigen Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle.
- Maßnahmen zu beantragen, die der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen.
- Maßnahmen zu beantragen, die dem Umweltschutz, dem Klimaschutz oder der sorgsamen Energienutzung in der Dienststelle dienen.
Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
Der Personalrat hat nach § 75 LPVG mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Beschäftigten, die voraussichtlich länger als zwei Monate beschäftigt sein werden, insbesondere bei
- Begründung von Beamtenverhältnissen.
- Einstellung von Arbeitnehmern, Übertragung der auszuübenden Tätigkeit, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag und Befristung des Arbeitsverhältnisses.
- Eingruppierung einschließlich Stufenzuordnung und Verlängerung oder Verkürzung der Stufenlaufzeit.
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist.
- Ordentlicher Kündigung durch die Dienststelle.
Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung
Der Personalrat hat nach § 74 LPVG unter anderem mitzubestimmen über
- die Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen.
- die Aufstellung des Urlaubsplans.
- die Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten.
- den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen.
- die Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen.
- die Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen.
- die Maßnahmen des behördlichen oder betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Angelegenheiten der Mitwirkung
Der Personalrat wirkt insbesondere mit bei
- Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.
- Einrichtung von Telearbeitsplätzen oder sonstigen Plätzen außerhalb der Dienststelle.
- Grundsätzen der Personalplanung.
- Grundsätzen der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung.
- Erteilung schriftlicher Abmahnungen gegen Arbeitnehmer (auf Antrag der Beschäftigten).
Angelegenheiten der Anhörung
Der Personalrat ist gemäß § 87 LPVG anzuhören bei
- Personalplanungen.
- Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag.
- Raumbedarfsanforderungen.
- Bauplanprojekten und Anmietungen.
- der Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen sowie bei deren Auswahl und Beauftragung.
- Kündigung von Arbeitsverhältnissen während der Probezeit, bei fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen.
Kontakt, Termine, Mitglieder
Personalratsvorsitzende
Sprechzeiten: Montag - Freitag vormittags 9:00 - 12:00 Uhr - nach Vereinbarung
Stellvertretender Personalratsvorsitzender
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Grundsätzlich können alle Mitglieder des Personalrats von den Beschäftigten in ihren persönlichen Angelegenheiten angesprochen werden, unabhängig davon, ob sie in Nürtingen oder Geislingen arbeiten.
Termine der Personalratssitzungen:
- 25. Juli
- 08. August
- 29. August
- 12. September
- 26. September
- 10. Oktober
- 24. Oktober
- 07. November
- 21. November
- 05. Dezember
- 19. Dezember
- 09. Januar 2025