Die folgenden Personen stehen allen Hochschulangehörigen als Kontaktpersonen für alle einschlägigen Fragen, Vorschläge oder Beschwerden zur Verfügung. Wegen der zwei gesetzlichen Grundlagen (Landeshochschulgesetz, Chancengleichheitsgesetz) gibt es zwei Gruppen von Beauftragten:
Die Chancengleichheitsbeauftragten sind formal gesehen für das nichtakademische Personal der Hochschule zuständig (Beschäftigte in Technik und Verwaltung), während sich die Gleichstellungsbeauftragten um Studierende, akademische Beschäftigte und Professorinnen/Professoren kümmern.
Diese Beauftragten arbeiten in der Gleichstellungskommission eng zusammen und haben bei Anfragen und Problemen für alle gleichermaßen ein offenes Ohr.