Hinweise zum Datenschutz
Ihre bei der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber/innen und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG). Hiernach sind Bewerber/innen für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Fall, dass Sie ein Deutschlandstipendium erhalten, werden aufgrund Ihrer Einwilligung auf dem Bewerbungsformular die genannten Daten an Ihren Förderer weitergegeben.
Statistik
Gemäß § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten-Daten an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Dies erfolgt unter einem Pseudonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.
Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung
Das BMBF führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die Hochschule ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten vernichtet.