Immatrikulation
Diese Seiten sind nur zur Immatrikulation für die Studiengänge
- International Management (IM),
- International Master of Landscape Architecture (IMLA)
- Sustainable Mobilities (SUM)
Alle anderen Bachelor- und Masterstudiengänge:
Sobald Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie im Bewerbungs- und Immatrikulationsportal SELMA online einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Eine entsprechende Schaltfläche erscheint jetzt. Beachten Sie auch die Links und Hinweise auf dem Zulassungsbescheid.
Wenn Sie bereits an der HfWU Nürtingen-Geislingen immatrikuliert sind und den Studiengang wechseln möchten, klicken Sie im Antrag auf Immatrikulation unter dem Punkt „Studienwunsch bestätigen“ um einen Studiengangwechsel durchzuführen.
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Studium an unserer Hochschule aufnehmen möchten und wünschen Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Studium!
Um unsere Zulassung anzunehmen und Studierende*r der HfWU zu werden, müssen Sie sich wie folgt immatrikulieren:
- Lesen Sie die Checkliste zur Immatrikulation (Reiter "Checkliste für Master") sorgfältig durch.
- Füllen Sie den "Antrag auf Immatrikulation" und das "Formblatt zur Erstellung der StudiCard" aus und unterschreiben Sie diese. Sie können die PDF-Formulare am Computer ausfüllen.Wir benötigen Ihre Original-Unterschrift!
- Fügen Sie dem Antrag die einzureichenden Unterlagen (s. Checkliste) bei. Lesen Sie bitte die Hinweise unter den Reitern "Infos zu den Gebühren" und "Krankenversicherung".
- Lassen Sie uns den Antrag auf Immatrikulation mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich bis zur Immatrikulationsfrist zukommen, welche Sie Ihrem Zulassungsbescheid entnehmen können.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt, d. h. wenn Sie diese Frist versäumen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich zu immatrikulieren und der Studienplatz wird anderweitig vergeben.
Eine Bearbeitung der Immatrikulation kann bis zu zwei Wochen dauern!
Bitte beachten Sie auch die Informationen (z. B. Semestereröffnung, Immatrikulationsbescheinigung) unter dem Reiter "Nach der Immatrikulation".
Falls Sie
- International Management (MBA),
- International Master of Landscape Architecture (M.Eng.),
- Sustainable Mobilities (M.Sc.),
studieren möchten, verwenden Sie bitte folgenden Antrag:
Datenschutzerklärung
Falls Sie einen Bachelor am Standort Geislingen studieren möchten, verwenden Sie bitte folgende Bestätigung zur Immatrikulation:
Falls Sie einen Bachelor am Standort Nürtingen oder einen Master studieren möchten, verwenden Sie bitte folgende Bestätigung zur Immatrikulation:
Datenschutzerklärung
Eine Umschreibung (oder Studiengangwechsel) liegt vor, wenn Sie bereits an der HfWU Nürtingen-Geislingen eingeschrieben sind und das angestrebten Studienfach oder den angestrebten Studienabschluss ändern wollen. Bei einem Studiengangwechsel wird das bisherige Studium nicht fortgesetzt (Ausnahme: beim Wechsel vom Bachelor in den weiterführenden Master, sofern das Bachelorzeugnis noch nicht nachgewiesen werden kann).
Voraussetzung hierfür ist die bereits erfolgte Rückmeldung.
Umschreibeantrag
Nur für die Masterstudiengänge
- International Management (IM),
- International Master of Landscape Architecture (IMLA)
- Sustainable Mobilities (SUM)
In Deutschland besteht für alle Studierende eine Krankenversicherungspflicht.
1. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind,
müssen Sie einen Nachweis erbringen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
2. Wenn Sie privat oder im Ausland krankenversichert sind, (ob selbst oder als Familienangehörige*r)
müssen Sie eine Befreiung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
3. Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben,
sind Sie von dieser Pflicht ausgenommen.
Höhe der Beiträge und Gebühren
Alle zugelassenen Bewerber*innen haben den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Studierendenschaftsbeitrag von derzeit 172,40 € zu bezahlen. Dieser Betrag wird Semesterbeitrag genannt und muss jedes Semester entrichtet werden.
Internationale Studierende und Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen zzgl. Studiengebühren begleichen. Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Zahlungsfrist und Bankdaten
Alle Beiträge und Gebühren sind erstmalig zur Immatrikulation fällig und müssen bis zur im Zulassungsbescheid genannten Frist eingegangen sein. Bitte überweisen Sie alle fälligen Beiträge und Gebühren auf folgendes Bankkonto:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8675190000011, Bewerbernummer der HfWU, Nachname, Vorname
Bitte benutzen Sie den exakt selben Verwendungszweck! Ansonsten kommt Ihre Zahlung nicht bei uns an.
Sollte Ihnen keine Bewerbernummer vorliegen, geben Sie bitte Ihren Studiengang an!
Bei Überweisungen aus dem Ausland
Bitte klären Sie vor Ihrer Überweisung ab, ob bei ausländischen Banken gegebenenfalls weitere Gebühren für die Überweisung anfallen, damit der Betrag in der richtigen Höhe bei der HfWU eingeht.
Gegebenenfalls benötigen Sie ebenfalls die Postanschrift der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
Name und Adresse der Bank: Baden-Württembergische Bank, Am Hauptbahnhof 2, 70873 Stuttgart
Name und Adresse des Empfängers: Landesoberkasse Baden-Württemberg, Steinhäuserstr. 11, 76135 Karlsruhe
Kontonummer des Begünstigten: 7495530102 (Bank Code: 60050101, IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02)
Studiengebühren für internationale Studierende (1.500,00 €) und für ein Zweitstudium (650,00 €)
Der Semesterbeitrag und die Studiengebühren müssen zur im Zulassungsbescheid genannten Frist eingegangen sein. Die Studiengebühren müssen, wie der Semesterbeitrag, jedes Semester beglichen werden. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Falls Sie davon ausgehen, dass Sie eine Ausnahme der Studiengebühren sind, reichen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Befreiung der Studiengebühren mit Ihrer Immatrikulation und den entsprechenden Nachweisen ein. Danach wird geprüft, ob eine Ausnahmereglung tatsächlich auf Sie zutrifft. Falls dem so sei, erhalten Sie die Studiengebühren rückerstattet.
Alle Informationen bezüglich der Studiengebühren finden Sie auf der Seite Finanzielles.
Die Bestätigung, dass alle Unterlagen vollständig und Sie immatrikuliert sind, ist der Erhalt der StudiCard. Bitte nehmen Sie diese zu den Einführungstagen mit!
Semestereröffnung
Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis und Ihre StudiCard mit!