Kandidatin/Kandidat gesucht
Sie möchten sich zu den Wahlen 2024 informieren oder als Kandidat:in bewerben?
Bitte beachten Sie die FAQs mit den Kurzinformationen. Die Wahlbekanntmachung und Hinweise, die notwendigen Formulare zum Download und weitere Informationen rund um die Wahlen 2024 finden Sie in Neo.
Noch Fragen? Gerne dürfen Sie sich an die Ansprechpersonen wenden, diese finden Sie im Internbereich „Online Wahlen 2024“ in Neo im Reiter Kontaktdaten.
Die Wählergruppe 2024:
Senat
- Professor:innen wählen jeweils Mitglieder ihrer eigenen Fakultät in den Senat
- Akademische Mitarbeiter:innen und die sonstigen Mitarbeiter:innen wählen ihre Vertreter:innen in den Senat
- Studierende wählen ihre Vertreter:innen in den Senat
Doktorand:innen bilden mit den Studierenden eine gemeinsame Gruppe
Die Fakultätsräte
- Professor:innen der Fakultät Wirtschaft und Recht wählen ihre Vertreter:innen in den Fakultätsrat
- Akademische Mitarbeiter:innen und die sonstigen Mitarbeiter:innen wählen ihre Vertreter:innen in die jeweiligen Fakultätsräte
- Studierende wählen ihre Vertreter:innen in den Fakultätsrat ihrer Fakultät.
Doktorand:innen bilden mit den Studierenden eine gemeinsame Gruppe
Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft
- Studierende wählen ihre Vertreter:innen in den Studierendenrat
Wahlen an der Hochschule Nürtingen-Geislingen
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In den verschiedenen Gremien der Hochschule setzen sich Studierende, Mitarbeiter:innen und Professor:innen für die Interessen der Hochschulmitglieder ein.
Sie engagieren sich für die Belange der Hochschule und nehmen wesentlichen Einfluss auf die Hochschulpolitik, Sie geben damit Anstoß für stetige Entwicklung und Veränderung. -
An der Hochschule finden regelmäßig Wahlen für die unterschiedlichen Gremien und Ämter statt, um die Vertreter:innen zu ernennen.
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So finden jährlich die Wahlen der Studierenden in die Gremien zum Senat und zu den Fakultätsräten statt. Gleichzeitig findet die Wahl der studentischen Mitglieder in den Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft statt.
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Alle vier Jahre, so auch in 2024, wählen außerdem die Professor:innen sowie die wissenschaftlichen bzw. sonstigen Mitarbeiter:innen ihre Mitglieder in den Senat und in die Fakultätsräte.
Online-Stimmabgabe – Abstimmungszeitraum 2024
In 2020 wurde an der HfWU erstmals die internetbasierte Online-Wahl eingeführt, bei der die Stimmenabgabe nicht in einem Wahllokal vor Ort, sondern in elektronischer Form über den personifizierten Zugang in einem Online-Wahlportal möglich ist.
Der Abstimmungszeitraum für die Online-Wahlen 2024 ist:
Montag, 10. Juni 2024, Start 8:00 Uhr
bis
Donnerstag, 20. Juni 2024, Ende 12:00 Uhr
Folgende Wahlen finden im Jahr 2024 statt:
Wahl des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft:
Wahlen zu den Fakultätsräten:
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Nachwahl in der Gruppe der Akademischen bzw. sonstigen Mitarbeiter:innen in den Fakultätsrat der Fakultät
Betriebswirtschaft und Internationale Finanzen (FBF) -
Wahl der studentischen Mitglieder bzw. Doktorand:innen in die Fakultätsräte der Fakultät Betriebswirtschaft und Internationale Finanzen (FBF), der Fakultät Agrarwirtschaft, Volkswirtschaft und Management (FAVM), der Fakultät Umwelt Gestaltung Therapie (FUGT) und der Fakultät Wirtschaft und Recht (FWR)
Wahlen zum Senat:
- Wahl der studentischen Mitglieder bzw. Doktorand:innen
FAQs HfWU Gremienwahlen
Die Hochschule Nürtingen-Geislingen wählt in 2024 online. D.h. Sie können Ihre Stimmen in elektronischer Form in einem Wahlportal abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt ganz einfach, sicher und bequem.
Der Zugang zum Wahlportal wird im Abstimmungszeitraum über NEO möglich sein.
Zugang erhält, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Online-Abstimmungszeitraum ist von Montag 10.06.2024, 8:00 Uhr bis Donnerstag 20.06.2024, 12:00 Uhr.
- Nur Mitglieder der Hochschule Nürtingen-Geislingen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist der Stichtag: 05.05.2024, der Tag vor Beginn der Auslegungsfrist.
- Wahlberechtigt und wählbar zum Senat und zu den Fakultätsräten sind nur die immatrikulierten Studierenden bzw. Doktorand:innen
- Studierende dürfen auch während einer Beurlaubung oder während sie ein verpflichtendes praktisches Studiensemester ableisten, wählen und dürfen auch gewählt werden.
Es gelten die Regelungen der Grundordnung (§ 3 Abs. 3 und Abs. 4) in Verbindung mit der Wahlordnung (§ 3)
Nicht wählen dürfen zum Beispiel:
- Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an der HfWU studieren (Austauschstudierende) sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.
- Angehörige, die in Kooperation mit der HfWU Akademie e.V. eine Externenprüfung oder eine Prüfung für ein Zertifikat oder ein Diploma an der Hochschule ablegen wollen, sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.
Folgende Wahlen finden in 2024 statt:
- Wahl der studentischen Mitglieder in die Fakultätsräte der FBF, FAVM, FUGT und FWR
- Wahl der Mitglieder in den Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft (VS)
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr.
Wahlvorschläge sind in Schriftform auf speziellen Vordrucken einzureichen. Die Formulare sowie notwendige Informationen - wo, in welcher Form und Inhalt - ein Wahlvorschlag fristgerecht eingereicht werden kann, finden Sie in Neo.
Bitte beachten Sie hierzu die Wahlbekanntmachungen und die Informationen, die Sie im jeweiligen Reiter Ihrer Wählergruppe in Neo erhalten.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag 13. Mai 2024, 15:00 Uhr einzureichen.
Achtung! Später eingegangene Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt!
Bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter oder der von ihr oder ihm beauftragten Stellen. Bitte schauen Sie in der Wahlbekanntmachung oder den Kontaktdaten in Neo nach.
Diese finden Sie in Neo unter dem Reiter Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge.
Das Wahlportal ist in der Zeit vom 10.06.2024, 8:00 Uhr bis 20.06.2024, 12:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
Sie können Ihre Stimmen einfach, sicher und bequem in Neo abgeben. Zugang zum Wahlportal erhält, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Nein, Briefwahl ist aufgrund der Online-Wahl nicht möglich.
Elektronisch kann die Wahl an allen Computern der PC-Pools der Hochschule erfolgen.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet an den Tagen nach der Wahl statt. Diese können in Neo unter dem Reiter Bekanntmachungen der Wahlergebnisse eingesehen werden.
Fragen zum Senat oder den Fakutätsräten können Sie gerne per E-Mail an wahlen@no spamhfwu.de richten.
Bei Fragen zum Studierendenrat der VS wenden Sie sich bitte an vs@no spamhfwu.de.
Gerne können Sie auch telefonischen Kontakt mit den Wahlleitungen oder den beauftragten Stellen aufnehmen. Schauen Sie bitte in Neo im Reiter Kontaktdaten.