Arbeitssicherheit an der HfWU
Aufgaben
Die umfassenden Grundlagen des Arbeitschutzes für Arbeitnehmer finden sich im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz wieder. Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet in seinem Betrieb Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Diese sollen ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beraten.
In diesen Gesetzen wird deutlich, dass die Aufgaben nicht mehr nur darin bestehen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, sondern ein umfassender Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren für den Arbeitnehmer im Fordergrund steht.
Vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt ist sinnvoller und auch kostengünstiger als nachträgliche „Reparaturen“. Fehler die bei der Planung und Ausführung einer Investition gemacht wurden, wird der Arbeitnehmer, der einzelne Betrieb, das Sozialsystem und die Volkswirtschaft in Form von Gesundheitsstörungen, Fehlzeiten, Krankheitskosten, Erwebs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Produktionsausfällen und Qualitätseinbußen zu tragen haben.
Das wertvollste Kapital eines Betriebes ist die Leistungsfähigkeit, Motivation, Kreativität und natürlich die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In bezug auf die Wettbewerbfähigkeit und angesichts der bevorstehenden Alterung und damit verbundene Mangel an Nachwuchs- und Fachkräfte wird die Gesundheit der Beschäftigten zunehmend ein ausschlaggebender Faktor werden.
Brandschutz
Brandschutzordnung
Diese Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten und Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen und enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Alle sind gehalten an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln dieser Brandschutzordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen zu melden.
Fluchtpläne und Sammelplätze
Fluchtpläne befinden sich in den Gebäudeplänen.
Sammelplätze:
Nürtingen - Campus Innenstadt:
- Gebäude CI 1 - CI 5:
Schloßgartenstraße (zwischen Schloßbergschule und Hölderlinhaus) - Gebäude CI 6 + CI 7:
Großer Platz vor der Stadthalle K3N - Gebäude CI 10 + CI 8:
Schulhof "Südhof" des Max Planck-Gymnasiums - Gebäude CI 11:
Parkplatz am Ende der Sigmaringer Straße (Sackgasse) - Gebäude CI 12:
Platz vor der Stadtkirche Richtung Kirchstraße
Nürtingen - Campus Braike:
- Gebäude CB 1:
Großer Parkplatz beim Verlassen des Gebäudes über den Haupteingang oder
Oberer Studentenparkplatz bei Verlassen des Gebäudes über den rückwärtigen Eingang
Geislingen:
- Parkstaße 4:
Schulhof Helfenstein-Gymnasium - Bahnhofstraße 62 / Hauffstraße 13:
Je nach Lage des Ausgangs im Gebäude, der Parkplatz an der Bahnhofstraße oder die gegenüberliegende Seite der Hauffstraße - Bahnhofstraße 37:
Kleiner Parkplatz mit Raucherzone neben dem Gebäude und der Notzentalweg
Unfallanzeigen
Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch einen Arbeitsunfall, durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.
Anzeigepflichtig ist der Unternehmer bzw. der Schulhoheitsträger.
Die ausgefüllte Unfallanzeige schicken Sie bitte an:
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
Nürtingen-Geislingen
z.Hd. Frau Sternal
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen
oder per E-Mail: jasmin.sternal@hfwu.de
Formulare Unfallanzeigen
Betriebsarzt
Terminabsprache über Frau Sternal.
Email: jasmin.sternal@no spamhfwu.de