Arbeitssicherheit an der HfWU

Aufgaben

Die umfassenden Grundlagen des Arbeitschutzes für Arbeitnehmer finden sich im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz wieder. Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet in seinem Betrieb Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Diese sollen ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beraten.

In diesen Gesetzen wird deutlich, dass die Aufgaben nicht mehr nur darin bestehen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, sondern ein umfassender Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren für den Arbeitnehmer im Fordergrund steht.
Vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt ist sinnvoller und auch kostengünstiger als nachträgliche „Reparaturen“. Fehler die bei der Planung und Ausführung einer Investition gemacht wurden, wird der Arbeitnehmer, der einzelne Betrieb, das Sozialsystem und die Volkswirtschaft in Form von Gesundheitsstörungen, Fehlzeiten, Krankheitskosten, Erwebs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Produktionsausfällen und Qualitätseinbußen zu tragen haben.
Das wertvollste Kapital eines Betriebes ist die Leistungsfähigkeit, Motivation, Kreativität und natürlich die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In bezug auf die Wettbewerbfähigkeit und angesichts der bevorstehenden Alterung und damit verbundene Mangel an Nachwuchs- und Fachkräfte wird die Gesundheit der Beschäftigten zunehmend ein ausschlaggebender Faktor werden.