Jede Bewerberin/jeder Bewerber verpflichtet sich, ein Kunstwerk eigens für diesen Wettbewerb anzufertigen oder eine von der Person selbst bereits geschaffene und noch nicht veröffentlichte Arbeit einzureichen. Die Künstlerin/der Künstler hat entweder eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für den festgelegten Standort zu erstellen oder Fotografien des Werkes anzufertigen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf mehrere Arbeiten einreichen. Es besteht grundsätzlich die Absicht, eine Künstlerin/einen Künstler mit einem Kunstwerk zu beauftragen. Das Auswahlgremium behält sich jedoch die Möglichkeit vor, von dieser Vorgabe abzuweichen.
5.1 Zeichnerische Darstellungen
Darstellung der Entwurfsidee durch Skizzen, Zeichnungen, Fotomontagen o.ä. in geeignetem, aussagekräftigen Maßstab. Darstellung der Konstruktion und der Befestigungen des Kunstwerkes mit Maßangaben.
5.2 Modell
Konzeptionelles Arbeitsmodell in geeignetem, aussagekräftigen Maßstab, Darstellung der Befestigung des Werkes.
5.3 Fotografien
Fotografien bestehender künstlerischer Werke sind als analoger Farbabzug im Format 13 x 18 cm einzureichen. Das Werk ist in der Totalen aufzunehmen; handelt es sich um eine Skulptur, sind alle Seiten darzustellen. Zusätzlich sind, wenn sinnvoll, Detailaufnahmen erwünscht.
5.4 Materialproben
Zur Verdeutlichung der Idee sind – sofern sachgerecht – Materialproben gewünscht.