Studierendensekretariat
Studierendensekretariat Serviceleistungen
Das Studierendensekretariat ist für die Verfahrensweisen zuständig, die mit der Aufnahme und der Durchführung eines Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Zusammenhang stehen.
Studiengangsspezifische Information und Beratung erhalten Sie bei den Kontaktpersonen auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Das Ausdrucken von Immatrikulationsbescheinigungen und Abändern der Postanschrift können Sie über Studierendenportal SELMA vornehmen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bitte wählen Sie Ihren Studienort aus
Kontakt und Anschrift
Campus Innenstadt 7
(Besucheradresse*)
Heiligkreuzstr. 3
72622 Nürtingen
studierendensekretariat-nt@no spamhfwu.de
Postanschrift: Neckarsteige 6 - 10, 72622 Nürtingen
Schalteröffnungszeiten Nürtingen
Montag - Donnerstag:
09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Telefonsprechzeiten Nürtingen
Bei Rückfragen halten Sie bitte Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer bereit!
Montag - Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Montag - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt und Anschrift
Raum 303
Bahnhofstraße 37
73312 Geislingen an der Steige
Schalteröffnungszeiten Geislingen
Montag - Donnerstag:
09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch:
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Telefonsprechzeiten Geislingen
Bei Rückfragen halten Sie bitte Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer bereit!
Montag - Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Montag - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Serviceplattformen
nur bei einer Zulassung möglich!
Anleitung SELMA Onlineportal der HfWU
StudiCard
Funktionen
- Studierendenausweis
- Nachweis im Verkehrsverbund
- Bibliotheksausweis
- Geldbörse
- in der CI1 Mensa (Autoload)
- An den Waschmaschinen in den Wohnheimen Campus Braike und Geislingen
- An den anderen Standorten des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim
Wichtig
Die StudiCard gilt Ihr gesamtes Studium; behandeln Sie sie demnach sorgfältig! Nur, wenn Sie den Studienort innerhalb der HfWU wechseln, erhalten Sie nach der Umschreibung eine neue StudiCard.
Wie Sie Ihre StudiCard jedes Semester neu validieren, erfahren Sie unter dem Punkt "Validierung".
Validierung
Die StudiCard muss von Ihnen jedes Semester an einer der u. g. Stationen validiert werden. Voraussetzung hierfür ist die Bezahlung der Gebühren für das jeweilige Semester (Rückmeldung).
Standort Nürtingen
- Campus Innenstadt (CI1) in der Cafeteria
Neckarsteige 6 - 10, 72622 Nürtingen - Campus Braike (CB1) vor dem PC-Pool (CB1 006)
Schelmenwasen 4 - 8, 72622 Nürtingen
Standort Geislingen
- Gebäude Ba62 im Eingangsbereich
Bahnhofstraße 62, 73312 Geislingen an der Steige
Verkehrsverbünde
Mit der StudiCard in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Personalausweis bzw. Reisepass können Sie folgende öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen:
Für Studierende am Standort Nürtingen und am Standort Geislingen
- Fahrten 2. Klasse
- unter der Woche ab 18:00 Uhr
- am Wochenende und an Feiertagen ganztags
- Verkehrsmittel der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
- Verkehrsmittel der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING); nur am Standort Geislingen
Mitnahmeregelung für Geislinger Studierende
Alle Studierende des Hochschulstandortes Geislingen, die eine StudiCard mit DING-Logo haben, können Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags eine weitere Person mitnehmen. Hierfür ist je Fahrt ein Einzelfahrschein für Kinder der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Als Nachweis der Berechtigung der Mitnahmeregelung gilt die StudiCard. Die Regelung besteht nur bei gemeinsamen Einstieg.
Die Entscheidung für einen der o. g. Verkehrsverbünde haben Sie bei Ihrer Immatrikulation getroffen.
Ein Wechsel zwischen den Verkehrsverbünden kann jeweils nur in der Woche vor dem Rückmeldezeitraum beim Studierendensekretariat des Standorts Geislingen beantragt werden.
Für Fahrten rund um die Uhr können bei den jeweiligen Verkehrsverbünden StudiTickets bzw. Semestertickets erworben werden
Weitere Informationen
Die VVS bietet in ihrem Ticketshop auch ein Online-StudiTicket an. Bei diesem entfällt die Ausstellung eines Verbundpasses.
Bei Fragen zu den Verbundnetzen und Semester-Anschlusstickets wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen der Verkehrsverbünde:
Gebühren
Die erstmalige Erstellung und Zustellung der StudiCard ist kostenlos.
Falls Sie eine neue StudiCard benötigen, müssen Sie bei der Beantragung Gebühren in Höhe von 18,00 € überweisen (Hochschulgebührensatzung)!
Bitte lassen Sie uns den Antrag per Mail zukommen:
Antrag auf Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation
Wenn Sie als Studierende*r Ihre Immatrikulationbei uns beenden wollen, können Sie sich jederzeit online exmatrikulieren.
Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studium (bestandene Hauptprüfung) zum nächsten Semesterende vorgenommen (Ende Wintersemester: 28./29. Februar, Ende Sommersemester: 31. August). Sie können sich jedoch auch zu jedem Datum zwischen der Antragstellung und dem nächsten Semesterende online exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich. Üblich ist, dass sich die Studierenden zum Studienabschluss selber exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht machen, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren.
- Sie können sich bereits jetzt zum Semesterende online exmatrikulieren.
- Wenn Sie sich derzeit im Prüfungsverfahren befinden und sich z. B. zur Umgehung der Beiträge exmatrikulieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation bei Ihrem Prüfungsausschuss über die Folgen für Ihren Prüfungsanspruch. Das Studierendensekretariat kann Ihnen derartige Fragen nicht beantworten.
Antrag auf Exmatrikulation
- Reichen Sie den Entlastungsvermerk bei der Hochschulbibliothek ein (Standort Nürtingen: bibliothek-nuertingen@hfwu.de; Standort Geislingen: bibliothek-geislingen@hfwu.de). Mit dem Entlastungsvermerk weisen Sie nach, dass Sie bei der Hochschulbibliothek keine Außenstände (mehr) haben.
- Stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online und laden Sie den unterschriebenen Entlastungsvermerk hoch
- Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie unter anderem, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule immatrikulieren möchten.
Informationen zur Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge und Gebühren finden Sie auf der Seite Finanzielles.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online über das Studierendenportal SELMA
Antrag auf Urlaubssemester
Bitte stellen Sie den Antrag auf Urlaubssemester online über das Studierendenportal SELMA
Beachten Sie auch, dass zu einem Antrag auf Beurlaubung Nachweise hochgeladen werden müssen. Nachweise, die Sie hochladen müssen, werden Ihnen bei der Antragstellung angezeigt.
Antrag auf Zulassung zum Gasthörer/In
Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Personen als Gasthörer zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen und sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen.
Anmeldeschluss für das Sommersemester: 15. März
Anmeldeschluss für das Wintersemester: 25. September
Bitte beachten Sie das Informationsschreiben! Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/In zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Zweitausfertigung Exma und Rente
Eine Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenbescheinigung) haben Sie per Post erhalten. Sollte Ihnen eine dieser Bescheinigungen nicht mehr vorliegen, kann eine Zweitausfertigung erstellt werden. Eine Zweitausfertigung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Bitte lesen Sie hierzu den Antrag auf Zweitausfertigung durch und lassen uns diesen ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift per Mail für den Standort Nürtingen an studierendensekretariat-nt@hfwu.de oder für den Standort Geislingen an studierendensekretariat-gs@hfwu.de zukommen.
News Studierendensekretariat
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Mitarbeiterinnen
Kontaktpersonen für eine studiengangbezogene Beratung finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Leitung
Standort Nürtingen




Standort Geislingen


Gebühren und Gremienwahlen
