Studierendensekretariat
Energiepreispauschale für Studierende
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen sowie Berufsfachschüler und Beurfsfachschülerinnen (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) beschlossen.
Studierende erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert, beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet waren. Eine Beantragung der Leistungen ist notwendig, da nicht alle erforderlichen Daten für eine direkte Auszahlung (z. B. Bankverbindungen) vorliegen.
Die Zahlung beantragen können:
- Studierende,
- Schüler und Schülerinnen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler und Schülerinnen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
- Schüler und Schülerinnen in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.
Definition Studierende; Ordentliche Immatrikulation an eine Hochschule/Universität mit Einschreibung in das Mitgliederverzeichnis der Hochschule und einer Aushändigung eines Studierendenausweises. Studierende bekommen eine Immatrikulationsbescheinigung und entrichten semesterweise Beiträge und ggf. Studiengebühr.
Teilnehmer:innen der Externenprüfung an der Weiterbildungsakademie (WAF) sind nicht an der HfWU immatrikuliert und aufgrund des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) von dieser Regelung leider ausgeschlossen.
Ablauf des Verfahrens / Informationen für Studierende der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen:
- Einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung können Sie ab dem 15.3.2023 auf
antrag.einmalzahlung200.de stellen. ACHTUNG: Eine vorherige Antragstellung ist nicht möglich und kann ggf. zu Fehlern führen. - Für die Antragstellung benötigen Sie neben
- dem Zugangscode auch ein
- BundID-Konto und
- zur persönlichen Identifizierung bei Antragstellung
- die Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder
- Ihr ELSTER-Zertifikat oder
- Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) (diese erhalten Sie zusätzlich)
- Wir informieren alle ggf. berechtigten Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an der HfWU eingeschrieben waren per E-Mail (Studentische E-Mail-Adresse).
- Ihren Zugangscode und die PIN sehen Sie in NEO (nach Einloggen unter „Profil“ und dort dann unter „Zertifikatsschlüssel“)
- Unter https://id.bund.de/de legen Sie sich ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort sowie einer gültigen E-Mailadresse an. Sie können dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen (in diesem Fall benötigen Sie keine keine elektronische ID).
Sollte der Zugang zu NEO für Sie nicht mehr möglich sein (z.B. weil Sie bereits exmatrikuliert sind und/oder Ihr Account funktioniert nicht mehr), dann setzten Sie sich bitte mit Frau Gulnizkaja (julia.gulnizkaja@no spamhfwu.de) in Verbindung.
Sollten Sie aus Ihrer Sicht berechtigt sein, Sie haben jedoch keine Informations-E-Mail von uns erhalten, dann setzten Sie sich bitte ebenfalls mit Frau Gulnizkaja (julia.gulnizkaja@no spamhfwu.de) in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie HIER
Die offizielle Webseite zum EPPSG finden Sie HIER
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ's unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de . Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.
Studierendensekretariat Serviceleistungen
Das Studierendensekretariat ist für die Verfahrensweisen zuständig, die mit der Aufnahme und der Durchführung eines Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Zusammenhang stehen.
Studiengangsspezifische Information und Beratung erhalten Sie bei den Kontaktpersonen auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Das Ausdrucken von Immatrikulationsbescheinigungen und Abändern der Postanschrift können Sie über Studierendenportal SELMA vornehmen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Kontakt und Anschrift
Campus Innenstadt 7
(Besucheradresse*)
Heiligkreuzstr. 3
72622 Nürtingen
studierendensekretariat-nt@no spamhfwu.de
Postanschrift: Neckarsteige 6 - 10, 72622 Nürtingen
Schalteröffnungszeiten Nürtingen
Montag - Donnerstag:
09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Telefonsprechzeiten Nürtingen
Bei Rückfragen halten Sie bitte Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer bereit!
Montag - Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Montag - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt und Anschrift
Raum 303
Bahnhofstraße 37
73312 Geislingen an der Steige
Schalteröffnungszeiten Geislingen
Montag - Donnerstag:
09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch:
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Telefonsprechzeiten Geislingen
Bei Rückfragen halten Sie bitte Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer bereit!
Montag - Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Montag - Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Serviceplattformen
nur bei einer Zulassung möglich!
Anleitung SELMA Onlineportal der HfWU
StudiCard
Funktionen
- Studierendenausweis
- Nachweis im Verkehrsverbund
- Bibliotheksausweis
- Geldbörse
- in der CI1 Mensa (Autoload)
- An den Waschmaschinen in den Wohnheimen Campus Braike und Geislingen
- An den anderen Standorten des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim
Wichtig
Die StudiCard gilt Ihr gesamtes Studium; behandeln Sie sie demnach sorgfältig! Nur, wenn Sie den Studienort innerhalb der HfWU wechseln, erhalten Sie nach der Umschreibung eine neue StudiCard.
Wie Sie Ihre StudiCard jedes Semester neu validieren, erfahren Sie unter dem Punkt "Validierung".
Validierung
Die StudiCard muss von Ihnen jedes Semester an einer der u. g. Stationen validiert werden. Voraussetzung hierfür ist die Bezahlung der Gebühren für das jeweilige Semester (Rückmeldung).
Standort Nürtingen
- Campus Innenstadt (CI1) in der Cafeteria
Neckarsteige 6 - 10, 72622 Nürtingen - Campus Braike (CB1) vor dem PC-Pool (CB1 006)
Schelmenwasen 4 - 8, 72622 Nürtingen
Standort Geislingen
- Gebäude Ba62 im Eingangsbereich
Bahnhofstraße 62, 73312 Geislingen an der Steige
Verkehrsverbünde
Mit der StudiCard in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Personalausweis bzw. Reisepass können Sie folgende öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen:
Für Studierende am Standort Nürtingen und am Standort Geislingen
- Fahrten 2. Klasse
- unter der Woche ab 18:00 Uhr
- am Wochenende und an Feiertagen ganztags
- Verkehrsmittel der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
- Verkehrsmittel der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING); nur am Standort Geislingen
Mitnahmeregelung für Geislinger Studierende
Alle Studierende des Hochschulstandortes Geislingen, die eine StudiCard mit DING-Logo haben, können Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags eine weitere Person mitnehmen. Hierfür ist je Fahrt ein Einzelfahrschein für Kinder der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Als Nachweis der Berechtigung der Mitnahmeregelung gilt die StudiCard. Die Regelung besteht nur bei gemeinsamen Einstieg.
Die Entscheidung für einen der o. g. Verkehrsverbünde haben Sie bei Ihrer Immatrikulation getroffen.
Ein Wechsel zwischen den Verkehrsverbünden kann jeweils nur in der Woche vor dem Rückmeldezeitraum beim Studierendensekretariat des Standorts Geislingen beantragt werden.
Für Fahrten rund um die Uhr können bei den jeweiligen Verkehrsverbünden StudiTickets bzw. Semestertickets erworben werden
Weitere Informationen
Die VVS bietet in ihrem Ticketshop auch ein Online-StudiTicket an. Bei diesem entfällt die Ausstellung eines Verbundpasses.
Bei Fragen zu den Verbundnetzen und Semester-Anschlusstickets wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen der Verkehrsverbünde:
Gebühren
Die erstmalige Erstellung und Zustellung der StudiCard ist kostenlos.
Falls Sie eine neue StudiCard benötigen, müssen Sie bei der Beantragung Gebühren in Höhe von 18,00 € überweisen (Hochschulgebührensatzung)!
Bitte lassen Sie uns den Antrag per Mail zukommen:
Antrag auf Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation
Wenn Sie als Studierende*r Ihre Immatrikulationbei uns beenden wollen, können Sie sich jederzeit online exmatrikulieren.
Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studium (bestandene Hauptprüfung) zum nächsten Semesterende vorgenommen (Ende Wintersemester: 28./29. Februar, Ende Sommersemester: 31. August). Sie können sich jedoch auch zu jedem Datum zwischen der Antragstellung und dem nächsten Semesterende online exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich. Üblich ist, dass sich die Studierenden zum Studienabschluss selber exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht machen, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren.
- Sie können sich bereits jetzt zum Semesterende online exmatrikulieren.
- Wenn Sie sich derzeit im Prüfungsverfahren befinden und sich z. B. zur Umgehung der Beiträge exmatrikulieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation bei Ihrem Prüfungsausschuss über die Folgen für Ihren Prüfungsanspruch. Das Studierendensekretariat kann Ihnen derartige Fragen nicht beantworten.
Antrag auf Exmatrikulation
- Reichen Sie den Entlastungsvermerk bei der Hochschulbibliothek ein (Standort Nürtingen: bibliothek-nuertingen@hfwu.de; Standort Geislingen: bibliothek-geislingen@hfwu.de). Mit dem Entlastungsvermerk weisen Sie nach, dass Sie bei der Hochschulbibliothek keine Außenstände (mehr) haben.
- Stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online und laden Sie den unterschriebenen Entlastungsvermerk hoch
- Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie unter anderem, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule immatrikulieren möchten.
Informationen zur Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge und Gebühren finden Sie auf der Seite Finanzielles.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online über das Studierendenportal SELMA
Antrag auf Urlaubssemester
Bitte stellen Sie den Antrag auf Urlaubssemester online über das Studierendenportal SELMA
Beachten Sie auch, dass zu einem Antrag auf Beurlaubung Nachweise hochgeladen werden müssen. Nachweise, die Sie hochladen müssen, werden Ihnen bei der Antragstellung angezeigt.
Antrag auf Zulassung zum Gasthörer/In
Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Personen als Gasthörer zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen und sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen.
Anmeldeschluss für das Sommersemester: 15. März
Anmeldeschluss für das Wintersemester: 25. September
Bitte beachten Sie das Informationsschreiben! Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/In zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Zweitausfertigung Exma und Rente
Eine Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenbescheinigung) haben Sie per Post erhalten. Sollte Ihnen eine dieser Bescheinigungen nicht mehr vorliegen, kann eine Zweitausfertigung erstellt werden. Eine Zweitausfertigung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Bitte lesen Sie hierzu den Antrag auf Zweitausfertigung durch und lassen uns diesen ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift per Mail für den Standort Nürtingen an studierendensekretariat-nt@hfwu.de oder für den Standort Geislingen an studierendensekretariat-gs@hfwu.de zukommen.
News Studierendensekretariat
Veranstaltungen
Keine Einträge gefunden
Mitarbeiterinnen
Kontaktpersonen für eine studiengangbezogene Beratung finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Leitung
Standort Nürtingen




Standort Geislingen


Gebühren und Gremienwahlen
