Finanzielles
Studiengebühren
Studiengebühren
Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium ab Wintersemester 2017/2018
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf:
- MWK BW: Internationale Studiengebühren gerecht gestalten
- § 3 - § 10 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
- Regierungsentwurf zur Änderung des LHGebG (87 Seiten)
Studierende, die zum Sommersemester 2017 oder davor immatrikuliert wurden, sind von den Studiengebühren ausgeschlossen. Sie fallen jedoch für Studierende an, die vor dem Wintersemester 2017/18 an einer Hochschule immatrikuliert waren und dann den Studiengang oder die Hochschule wechseln.
Information bzgl. des Antrags auf Befreiung: Es ist nicht möglich, dass Sie vor der Rückmeldung befreit werden! Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Der Semesterbeitrag (derzeit 172,40 €) fällt in jedem Fall an!
Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium ab Wintersemester 2017/2018
Es ist nicht möglich, dass Sie vor der Rückmeldung befreit werden! Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Studiengebühren für internationale Studierende (1.500 €)
Personen/Studenten, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und in Baden-Württemberg studieren wollen, müssen pro Semester 1500 € (zzgl. Semesterbeitrag) bezahlen.
Die Ausnahmen von der Studiengebühr sind im folgenden Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr aufgeführt. Wenn eine davon auf sie zutrifft, reichen sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inclusive benötigter Nachweise ein.
Zahlen Internationale Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, doppelt?
Nein. Internationale Studierende zahlen maximal eine Studiengebühr in Höhe 1500 Euro pro Semester. Wenn eine Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr in Höhe von 1500 Euro pro Semester besteht, dann müssen Internationale Studierende für ein Zweitstudium eine Gebühr für ein Zweitstudium bezahlen, d.h. 650 Euro pro Semester. Auch bei der Gebühr für ein Zweitstudium gibt es Ausnahmen und Befreiungen
Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Asylgesetz
Studiengebühren für ein Zweitstudium
Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Absatz 1 Landeshochschulgesetz) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester zahlen. Hinzu kommen die üblichen Semesterbeiträge.
Zahlen Internationale Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, doppelt?
Nein. Internationale Studierende zahlen maximal eine Studiengebühr in Höhe 1500 Euro pro Semester. Wenn eine Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr in Höhe von 1500 Euro pro Semester besteht, dann müssen Internationale Studierende für ein Zweitstudium eine Gebühr für ein Zweitstudium bezahlen, d.h. 650 Euro pro Semester. Auch bei der Gebühr für ein Zweitstudium gibt es Ausnahmen und Befreiungen
Zweitstudiengebühr fällt nicht an:
- Für diejenigen, die bereits als internationale/r Student/in gebührenpflichtig sind.
- Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse bleiben unberücksichtigt.
- Bei einem Studienfachwechsel innerhalb eines Studiengangs oder der Wechsel des gesamten Studiengangs ohne Abschluss.
- Für Studierende, die gleichzeitig in zwei oder mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben oder mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), tritt die Gebührenpflicht mit Beginn des auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses eines der Studiengänge folgenden Semesters ein.
- Bei einem Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses erforderlich ist.
Antrag auf Befreiung der Studiengebühr aufgrund Behinderung
Praktisches Studiensemester
Eine Befreiung ist ausschließlich für die Studiengebühr bei internationalen Studierenden und Zweitstudierenden möglich!
Erklärung:
Studierende sind verpflichtet während eines Praxissemesters sich ordnungsgemäß zurückzumelden und die Semestergebühr in Höhe von 172,40€ zu bezahlen. Eine Befreiung ist nur für die Studiengebühr 1500€ / 750 € / 650 € (internationale Studierende, Zweitstudium) möglich.
Urlaubssemester
Bitte stellen Sie den Antrag auf Urlaubssemester online über das Studierendenportal SELMA
Beachten Sie auch, dass zu einem Antrag auf Beurlaubung Nachweise hochgeladen werden müssen. Nachweise, die Sie hochladen müssen, werden Ihnen bei der Antragstellung angezeigt.