Die Dienststellen haben nur dann die Möglichkeit Menschen mit Behinderung einzustellen, wenn ein barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz gewährleistet ist. Da Vermögen und Bau die Liegenschaften verwaltet, kann nur von Ihr auch die diskriminierenden Barrieren beseitigt werden.
Als Hauptschwerbehindertenvertreter haben wir Vermögen und Bau BW wegen Verstoßes gegen das AGG, dem SGB IX, der SchwbVwV und der LBO angeschrieben. Derzeit werden von Vermögen und Bau alle Dienststellen angeschrieben, um sich Bild der baulichen Situation zu machen. Wir hoffen eine baldige Umsetzung der Barrierefreiheit an allen Dienststellen im Bereich des Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst.