Finanzielles
Gebühren und Kosten
Energiepreispauschale für Studierende
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen sowie Berufsfachschüler und Beurfsfachschülerinnen (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) beschlossen.
Studierende erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert, beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet waren. Eine Beantragung der Leistungen ist notwendig, da nicht alle erforderlichen Daten für eine direkte Auszahlung (z. B. Bankverbindungen) vorliegen.
Die Zahlung beantragen können:
- Studierende,
- Schüler und Schülerinnen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler und Schülerinnen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
- Schüler und Schülerinnen in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.
Definition Studierende; Ordentliche Immatrikulation an eine Hochschule/Universität mit Einschreibung in das Mitgliederverzeichnis der Hochschule und einer Aushändigung eines Studierendenausweises. Studierende bekommen eine Immatrikulationsbescheinigung und entrichten semesterweise Beiträge und ggf. Studiengebühr.
TeilnehmerInnen der Weiterbildungsakademie (WAF) sind keine ordentlichen Studierenden und aufgrund des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) von der Regelung leider ausgeschlossen.
Ablauf des Verfahrens / Informationen für Studierende der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen:
- Einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung können Sie ab dem 15.3.2023 auf
antrag.einmalzahlung200.de stellen. ACHTUNG: Eine vorherige Antragstellung ist nicht möglich und kann ggf. zu Fehlern führen. - Für die Antragstellung benötigen Sie neben
- dem Zugangscode auch ein
- BundID-Konto und
- zur persönlichen Identifizierung bei Antragstellung
- die Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder
- Ihr ELSTER-Zertifikat oder
- Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) (diese erhalten Sie zusätzlich)
- Wir informieren alle ggf. berechtigten Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an der HfWU eingeschrieben waren per E-Mail (Studentische E-Mail-Adresse).
- Ihren Zugangscode und die PIN sehen Sie in NEO (nach Einloggen unter „Profil“ und dort dann unter „Zertifikatsschlüssel“)
- Unter https://id.bund.de/de legen Sie sich ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort sowie einer gültigen E-Mailadresse an. Sie können dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen (in diesem Fall benötigen Sie keine keine elektronische ID).
Sollte der Zugang zu NEO für Sie nicht mehr möglich sein (z.B. weil Sie bereits exmatrikuliert sind und/oder Ihr Account funktioniert nicht mehr), dann setzten Sie sich bitte mit Frau Gulnizkaja (julia.gulnizkaja@no spamhfwu.de) in Verbindung.
Sollten Sie aus Ihrer Sicht berechtigt sein, Sie haben jedoch keine Informations-E-Mail von uns erhalten, dann setzten Sie sich bitte ebenfalls mit Frau Gulnizkaja (julia.gulnizkaja@no spamhfwu.de) in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie HIER
Die offizielle Webseite zum EPPSG finden Sie HIER
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ's unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de . Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.
Rückmeldung
Was ist die Rückmeldung?
Um das Studium jedes Semester fortsetzen zu können, müssen alle Studierende die Gebühren entrichten, die mit dem Studium entstehen. Dies gilt auch in einem Urlaubs-, Praxis oder Auslandssemester!
Bei einer Rückmeldung nach den unten genannten Zeiträumen muss zusätzlich eine Säumnisgebühr (15,00 €) bezahlt werden. Die Mahnung wird an Ihre E-Mail-Adresse der HfWU (nicht neo) gesandt. Eine fehlende Rückmeldung führt zur Exmatrikulation von Amts wegen (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 LHG).
Rückmeldezeiträume
Für das Sommersemester: 15. bis 31. Januar
Für das Wintersemester: 01. bis 15. Juli
Immatrikulationsbescheinigungen
Nach der erfolgreichen Rückmeldung können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen (auf deutsch und englisch) für das neue Semester ausdrucken.
Die Bescheinigungen können Sie im Studierenden-Online-Portal Selma ausdrucken:
Bezahlung über den Studierenden-Online-Portal (Selma)
Weitere Informationen zur Online Rückmeldung über das neue Studierenden-Online-Portal Selma finden Sie in der Anleitung.
Semesterbeitrag
Jedes Semester fallen für alle Studierende der Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 172,40 € an. Dieser Betrag setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag und dem Studierendenschaftsbeitrag zusammen.
Wann und wie die Gebühren zu entrichten sind, finden Sie unter dem Reiter "Rückmeldung".
Für eine persönliche Beratung oder zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich mit Mirjam Förder und Claudia Preuß in Verbindung setzen oder schreiben eine E-Mail an gebuehren@no spamhfwu.de.
Für die berufsbegleitenden Studiengänge (Weiterbildung) werden Studiengebühren erhoben. Hierfür gelten gesonderte Regelungen.
Rückerstattung
Bitte beachten Sie...
Bei einer Rückerstattung ist das Exmatrikulationsdatum ausschlaggebend (Ausschlussfrist)! Mehr hierzu finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Bei einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn...
... erhalten Sie den Semesterbeitrag (und ggf. Studiengebühren) rückerstattet. Bitte reichen Sie hierfür den untenstehenden Antrag auf Rückerstattung sowie Ihre StudiCard ein. Semesterbeginn zum Sommersemester ist der 1. März. Semesterbeginn zum Wintersemester ist der 1. September.
Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn...
- ist die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags (70,00 €) möglich. Dasselbe gilt für Personen, die studiengebührenpflichtig sind. Bitte reichen Sie hierfür den untenstehenden Antrag auf Rückerstattung sowie Ihre StudiCard ein.
- Um den Studierendenwerksbeitrag rückerstattet zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim stellen. Hier gelten andere Fristen, die Sie bitte der Webseite des StuWe entnehmen. Bei der Antragstellung ist eine Kopie des Exmatrikulationsbescheides vorzulegen. Wir sind nicht für die Rückerstattung verantwortlich und können diese nicht beeinflussen.
- Eine Rückerstattung des Studierendenschaftsbeitrags (3,50 €) ist nicht möglich.
Den offiziellen Vorlesungsbeginn finden Sie auf www.hfwu.de/service unter der Kategorie "Semestertermine & Blockzeiten".
Wir akzeptieren keine Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen. Bitte reichen Sie den Antrag mit Original-Unterschrift postalisch oder persönlich ein.
Gesetze und Richtlinien
Versicherungen
Alle Studierenden müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums krankenversichert sein, da die Hochschulen nach § 200 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung verpflichtet sind, die versicherten Studierenden den zuständigen Krankenkassen zu melden. Die Versicherung kann über eine gesetzliche oder private Krankenkasse erfolgen.
1. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind,
müssen Sie einen Nachweis erbringen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
2. Wenn Sie privat oder im Ausland krankenversichert sind, (ob selbst oder als Familienangehörige*r)
müssen Sie eine Befreiung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
3. Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben,
sind Sie von dieser Pflicht ausgenommen.
Ein Wechsel der Krankenkasse muss der HfWU unverzüglich angezeigt werden. Bitte wenden Sie sich dringend an ihre neu gewählte Krankenkasse und teilen dieser unsere Betriebsnummer H0002042 mit. Ihr Versicherungsstatus wird anschließend automatisch an uns übermittelt.
Ein Unfall, der im Zusammenhang mit dem Hochschulbetrieb entstanden ist, sowie ein Wegeunfall (d.h. Wege zwischen den Hochschularealen, auf dem Weg zur Hochschule und auf dem Heimweg), können Sie über das Formular anzeigen, dass Sie auf unseren Hochschulseiten bezüglich Arbeitssicherheit unter Aktuelles/Notfall finden. Die Meldung des Unfalls erfolgt über die Hochschule bei der Unfallkasse Baden-Württemberg. Diese wird dann die weiteren Einzelheiten mit Ihnen klären.
Für praktische Studiensemester im Ausland und Auslandstudiensemester muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Unfälle sind in diesem Zeitraum nicht über die Unfallkasse Baden-Württemberg abgedeckt.
BAföG
BAföG Inland
Bescheid zu wissen, bedeutet bares Geld. Die wichtigste Geldquelle zur Finanzierung des Studiums ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ein Antrag auf Ausbildungsförderung ist daher sicherlich lohnens- und empfehlenswert.
Ansprechperson BAföG Inland für HfWU-Studierende
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
www.my-stuwe.de/bafoeg/
BAföG Ausland
Stipendien
Stipendien sind für alle Studierenden etwas, die sich in ihrem Studium und für die Gesellschaft engagieren. Wer „GUT“ ist, verdient eine ideelle und monetäre Förderung.
Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium sollen besonders begabte und leistungsstarke Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge gefördert werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird je zur Hälfte von privaten Förderern und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien ist davon abhängig, wie viele private Förderer jeweils gewonnen werden können. In den letzten Jahren konnten an der HfWU jeweils über 75 Stipendien vergeben werden. Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt und jeweils für ein Jahr bewilligt.
Eine Wiederbewerbung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar.