Ehrensenator:innen

Die HfWU verleiht die Würde einer Ehrensenatorin/ eines Ehrensenators Persönlichkeiten als Anerkennung für außergewöhnliche persönliche Verdienste um die ideelle und/ oder materielle Förderung der HfWU. Zur Ehrung können Personen vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer Persönlichkeit eine Vorbildfunktion für die HfWU haben, die die HfWU über einen langen Zeitraum wiederholt oder in außerordentlichem Umfang uneigennützig gefördert haben und von denen zu erwarten ist, dass sie dies auch künftig tun werden. In der Regel besteht bereits eine enge persönliche Verbindung zur HfWU. Mitglieder der HfWU können nicht zur Ehrensenatorin/ zum Ehrensenator ernannt werden. Die HfWU hat bereits über 30 Personen den Titel als Ehrensenatorin/ Ehrensenator verliehen.