Erasmus +
Leitaktionen und Informationsmöglichkeiten
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
- Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen
Kurze Erklärvideos, die einen schnellen Überblick über die verschiedenen Bereiche des Erasmusprogramms geben, finden sich auf den Youtube- und X (Twitter) -kanälen des DAAD.
Auch gibt es eine Erasmus+ App zum Download
Auslandsstudium oder Auslandspraktikum?
Erfahre die Vorteile der beiden Möglichkeiten...
Weiter zum YouTube-ClipIm Rahmen des Erasmus-Programms der Europäischen Union haben Studierende der HfWU die Möglichkeit, für ein oder zwei Semester an einer der Erasmus-Partnerhochschulen der HfWU zu studieren. Jährlich steht für jede dieser Partnerhochschulen eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Für einen schnellen Überblick gibt es auf dem YouTube-Kanal des DAAD ein kurzes Erklärvideo:
Im Ausland studieren mit Erasmus+
In neo wird über die International Office Erasmus-Tutorials anschaulich erklärt, wie ein Online Learning Agreement erstellt wird und was getan werden muss, um die Förderung zu erhalten (ZO-IO Outgoings, Dateien, A-Auslandsstudium, Tutorials).
Bewerbungsverfahren und Fristen
Die Vergabe der verfügbaren Erasmusplätze erfolgt im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für Outgoer.
Erasmus+ Studierendencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studentencharta" geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das EU-Portal zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Fördersätze Studierendenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Im Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 fördern wir aus dem Projekt 2022 und im Wintersemester 2024/25 aus dem Projekt 2023 (maximale Förderdauer: 130 Tage pro Ausl.sem.) mit den folgenden Förderraten:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Luxemburg, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Informationen zu den Förderraten finden Sie auf der Website des DAAD.
Gilt nur bis inkl. Projekt 2023: Teilnehmer:innen, die mindestens 50% der An- und Abreise nachhaltig durchführen (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft) können einen einmaligen Aufstockungsbetrag („Top-up“) in Höhe von 50 Euro und bis zu vier zusätzliche Reisetage beantragen. Die gewährten Reisetage richten sich nach der Entfernung (Luftlinie lt. Erasmusrechner):
SoSe 24:
Einfache Entfernung bis 500 km | insgesamt 2 Reisetage für Hin-und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 501 km bis 750 km | insgesamt 3 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 751 km und mehr | insgesamt 4 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
ab WiSe 24/25:
Einfache Entfernung bis 750 km | insgesamt 2 Reisetage für Hin-und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 751 km bis 1000 km | insgesamt 3 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 1001 km und mehr | insgesamt 4 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen (Behinderung/chronische Erkrankung/Auslandsaufenthalt mit Kind/Erstakademiker:in/erwerbstätig während des Studiums) können einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Beantragung erfolgt in Mobility Online, nachdem Ihnen ein Erasmusplatz zugeteilt wurde.
Anträge auf Aufenthaltsverlängerung müssen einen Monat vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts eingereicht werden (Frau Maher, IO). Es gibt allerdings keine Garantie auf eine Fortführung der Förderung.
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- Akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
- Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
- Zuschüsse für grünes Reisen
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule mit einer gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
KOOR – Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe als Konsortium das Erasmus-Praktika-Programm für viele Hochschulen in Baden-Württemberg. Die HfWU Nürtingen-Geislingen ist Partner im Konsortium KOOR – Erasmus Services BW.
Detaillierte Informationen zum Programm und Bewerbungsverfahren finden Sie hier: