Im Rahmen des Erasmus-Programms der Europäischen Union können Studierende der HfWU Nürtingen-Geislingen für ein oder zwei Semester an einer der Erasmuspartnerhochschulen der HfWU Nürtingen-Geislingen studieren. Für jede dieser Partnerhochschulen steht jährlich eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Ein kurzes Erklärvideo des DAAD gibt auf Youtube einen schnellen Überblick: Im Ausland studieren mit Erasmus+
In neo wird über die International Office Erasmus-Tutorials anschaulich erklärt, wie ein Online Learning Agreement erstellt wird und was getan werden muss, um die Förderung zu erhalten (ZO-IO Outgoings, Dateien, A-Auslandsstudium, Tutorials).
Bewerbungsverfahren und Fristen
Die Vergabe der verfügbaren Erasmusplätze erfolgt im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für Outgoer.
Verpflichtende Sprachtests
Alle Studierende, die am Erasmusprogramm teilnehmen, müssen vor Beginn des Aufenthalts an einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache teilnehmen (Siehe weiter unten "Online-Sprachtests").
Erasmus+ Studierendencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studentencharta" geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.