Hinweise

Doppelförderungen sind nicht möglich.
Jede Förderung für Auslandsaufenthalte muss dem International Office bzw. dem Stipendienträger gemeldet werden. Bafög ist von der Doppelförderung ausgenommen. Dennoch muss dem Bafög-Amt bei Bafög-Bezug jede Förderung gemeldet werden. Förderungen die leistungsbezogen vergeben werden, sind bis zur Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei.