Erstellung eines Aktionsplans zur Prävention der Invasion gebietsfremder Arten in Deutschland

Der Europäische Rat hat eine EU-Verordnung erlassen, die die Erstellung eines präventiven Aktionsplans für invasive gebietsfremde Arten in Deutschland bis August 2019 vorsieht (EU-VO Nr. 1143/2014, Artikel 13, Absatz 2).

Dieser soll Maßnahmen benennen, mit deren Hilfe die nicht vorsätzliche Einbringung, Ausbringung und Ausbreitung von invasiven Arten in Deutschland verhindert werden kann. In einem abgeschlossenen F+E Vorhaben (s. BfN-Skripten 490) wurde untersucht, auf welchen prioritären Pfaden invasive Arten unbeabsichtigt nach Deutschland eingeschleppt und innerhalb von Deutschland ausgebreitet werden.

Diese sind:

1.) Entkommen aus Kultur oder Haltung 

  • Botanischer Garten
  • Tierpark (Zoo, Gehege, öffentliche Aquarien)
  • Heimtierhandel / Aquaristik / Terraristik, Zierarten Tiere
  • Zierpflanzen

2.) Verunreinigung von transportierten Gütern

  • Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen 
  • In oder an pflanzlichen Biovektoren
  • Verunreinigungen von Erdreich, Kies und totem Pflanzenmaterial

3.) Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln

  • Fischerei und Angelzubehör 
  • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung
  • In oder an Menschen oder ihrem Gepäck 
  • Ballastwasser 
  • Bewuchs / Anlagerung an Schiffsrumpf 
  • In oder an Autos
  • In oder an Zügen

4.) Eigenständig (Korridor)

  • Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder Wasserstraßen

Für jeden Pfad sollen nun Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, mit deren Hilfe eine weitere Verschleppung invasiver Arten, aber auch die Einbringung neuer invasiver Arten verhindert werden kann.

Anhand dieser 15 Pfade werden nun Sektoren relevanter Akteure bestimmt. Diese reichen vom Verkehr bis hin zum Tourismus, der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, dem Garten- und Landschaftsbau, dem Naturschutz, aber auch der Wissenschaft, dem Handel und dem Bauwesen. Die Maßnahmen müssen dementsprechend mit einer Bandbreite von Akteuren abgestimmt werden.

Dies erfolgt über bilaterale Gespräche, regelmäßige Treffen mit einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe und abschließend einer Öffentlichkeitsanhörung. Die Maßnahmen sollen sowohl einen Zeitplan, als auch eine Kosten-Nutzen Analyse enthalten. Ein breites Experten Wissen wird miteingearbeitet, neue Maßnahmen ausgearbeitet und die Erfahrungen anderer Länder, die beispielweise durch ihre inselartigen Ökosysteme weitaus mehr von invasiven Arten betroffen sind, miteinbezogen.

Angaben zum Projekt    
Projektleitung:     Prof. Dr. Mirijam Gaertner (ILU)
Projektbearbeitung ILU:     M.Sc. Katharina Mayer (ILU)
Kooperationspartner:     Prof. Dr. Ingolf Kühn (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ)
      Dr. Tina Heger (Universität Potsdam)
Projektlaufzeit:     01.09.2018 – 30.11.2019
Förderung:     Bundesamt für Naturschutz

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