Über die Vergabe des Stipendiums wird nach folgenden Kriterien entschieden:
- bisherige Studien- und Prüfungsleistungen
- soziales und gesellschaftliches Engagement
- persönliche Eignung
- ggf. bisherige Berufserfahrung
Auf Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen entscheidet ein Auswahlgremium, wer zu einem Auswahlgespräch im April eingeladen wird.
Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht, auch wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Bei einem vorzeitigen Abbruch des geförderten Vorhabens wird die Zahlung eingestellt.
Der Stipendiat/die Stipendiatin berichtet in einem Zwischenbericht sowie einem Endbericht über die Erfahrungen und die Erkenntnisse, die im Rahmen des Auslandsaufenthalts gewonnen worden sind. Darüber hinaus ist zu jedem Semesterende eine Aufstellung über die erzielten Studien- und Prüfungsleistungen einzureichen.
Die zur Bearbeitung/Begutachtung des Stipendienantrags erhobenen Daten werden von der HfWU gespeichert, verarbeitet und an die Mitglieder des Auswahlgremiums weitergegeben. Die Vorgaben des Datenschutzes werden hierbei beachtet.
Das Auswahlgremium behält sich das Recht vor, die Bewilligung des Stipendiums zu widerrufen und einen Ersatzanspruch geltend zu machen, falls die Bewilligung durch unrichtige Angaben erwirkt wurde.
Das Herbert-Henzler-Stipendium will besonders begabte Studierende der HfWU fördern, die im Rahmen ihres Studiums für ein oder zwei Semester im Ausland studieren. Das Auslandsstudium muss eine Relevanz für den Studienabschluss an der HfWU aufweisen.
Das Stipendium richtet sich primär an Studierende der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Internationale Finanzen der HfWU, ist jedoch nicht auf diese Personengruppe beschränkt.
Es wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt und beläuft sich auf 10.000 Euro.