Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und Begleitgesetz in Bayern erfolgreich umgesetzt?

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Im November 2019 startete das Projekt ‚Monitoring der Umsetzung von Volksbegehren und Begleitgesetz in Bayern‘, das die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Auftrag des Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V. übernommen hat. Das Projekt hatte die Entwicklung eines Indikatorensets zum Ziel, das die Umsetzung der Maßnahmen des neuen Naturschutz- und Begleitgesetzes sowie der Landtagsbeschlüsse über einen Zeitraum von 10 Jahren ermöglichen soll.

Das von Prof. Dr. Roman Lenz und seinem Team entwickelte Monitoring-Konzept hat aus über 80 beschlossenen Maßnahmen 32 Indikatoren abgeleitet. Bei der Auswahl der Indikatoren spielten Aspekte wie Wirksamkeit, Überprüfbarkeit sowie das gesellschaftliche Interesse eine Rolle. Ebenso fand auch die Repräsentation unterschiedlicher Themenbereiche wie z. B. Dauergrünland, Gewässer, Siedlung oder Kommunikation Berücksichtigung. Mit diesem Indikatoren-Set soll über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig überprüft werden, ob und in wie weit die Maßnahmen des neuen Naturschutz- und Begleitgesetzes sowie der Landtagsbeschlüsse von der bayerischen Staatsregierung umgesetzt werden. Der dafür entwickelte Monitoring-Plan gibt Hinweise, welche Indikatoren wie häufig erfasst und bewertet werden sollen.

In der nun abgeschlossenen Phase wurden Daten erhoben und in einem ersten Testlauf ausgewertet. Da für das aktuelle Jahr 2020 oft noch keine Zahlen verfügbar sind, wurden auch die Daten aus den Vorjahren mit in die Auswertung einbezogen. Für einige Indikatoren wurden z.B. die Ergebnisse aus dem bayerischen Kulturlandschafts- und dem Vertragsnaturschutzprogramm sowie Zahlen zum Ökolandbau über Landtagsanfragen erhoben.

Für einige der Maßnahmen sind Zielwerte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genannt. Der ökologische Landbau soll bis zum Jahr 2025 mindestens 20% der landwirtschaftlich genutzten Flächen umfassen. Hier ist bereits ein guter Trend erkennbar. Der Anteil von Grünlandflächen mit spätem Mahdzeitpunkt dagegen, der bereits 2020 bei einem Flächenanteil von 10% liegen sollte, wird wohl nicht erreicht werden. Auch die dem Themenfeld Kommunikation zugeordneten Berichte zu ökologisch genutzten landwirtschaftlichen Flächen und zum Biotopverbund sollen noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Die erste Phase der Umsetzung des Volksbegehrens zeigt einen etwas holprigen Start https://www.lbv.de/news/details/holprige-umsetzung-des-volksbegehrens-artenvielfalt/

Fazit des Projektleiters Prof. Dr. Roman Lenz: „Es ist eine Herausforderung mit den wenigen zur Verfügung stehenden Daten die umfangreichen und vielseitigen Maßnahmen des Volksbegehrens bewerten zu können.“ Zugleich sieht er darin eine Chance, die Datengrundlagen für die nächsten Jahre gezielt zu verbessern.

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