Aussetzung des Studienbetriebs: Informationen zu Prüfungen, PC-Pools etc.

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Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

 

Diese Verordnung konkretisiert den Erlass des Wissenschaftsministeriums vom 11. März 2020, welcher den Vorlesungsbetrieb bis zum 19. April 2020 ausgesetzt hat.

In §2 (1) dieser Rechtsverordnung heißt es: „Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.

Die Aussetzung des Studienbetriebs bedeutet für die HfWU, dass zum Schutz der Studierenden, Professor*innen, Lehrbeauftragten und Mitarbeitende die Präsenzprüfungen vorerst bis einschließlich 19. April 2020 abgesagt sind. Die Studierenden müssen für die abgesagten Präsenzprüfungen keinen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen. Des Weiteren gilt:

  • Für Ausnahmen und weitere Regelungen wird auf das Dokument „Handlungsoptionen für vorbereitende Lehrinputs sowie Prüfungssicherung an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) bei stark eingeschränktem Hochschulbetrieb (Coronavirus)“ verwiesen, welches im Laufe der Woche online gestellt wird.
  • Wir bitten die Studierenden sich regelmäßig in neo über Ihre Veranstaltungen zu informieren.
  • Die Hochschule wird dafür sorgen, dass die Studierenden alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet sein wird.

Um die Anzahl der Kontakte weiter zu verringern, sind ab sofort alle Versammlungen, Teamsitzungen, Arbeitsbesprechungen etc. mit mehr als 5 Personen abzusagen oder als virtuelles Meeting (Videokonferenz, Skype, Telefon, etc.) durchzuführen. Hinweise zur Einrichtung von funktionierenden Lösungen werden nachgereicht. Betroffen sind davon auch Gremiensitzungen und die Sitzungen von Berufungskommissionen. Bei letzterem werden die Vorträge ausgesetzt, nicht aber das Berufungsverfahren an sich, d.h. eingehende Unterlagen können über Bite gesichtet werden. Des Weiteren sind die PC-Pools geschlossen. Ausgenommen hiervon ist ein eingeschränkter Betrieb des CAD/GIS-Labors für Abschlussarbeiten von Studierenden der FUGT.

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