Gemeinsames Schreiben zum Studienbetrieb im Sommersemester 2020

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Gemeinsames Schreiben von Frau Ministerin Bauer und den Vorsitzenden der Rektorenkonferenzen in Baden-Württemberg.

Liebe Professorinnen und Professoren,

liebe Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige,

liebe Studierende,

 

die Coronavirus-Pandemie verlangt uns allen, der gesamten Gesellschaft, aber auch den Hochschulen viel ab. Die Hochschulen leben in besonderer Weise von direkter Kommunikation und sozialem Zusammenhalt. Ein Campus fast ohne Menschen macht die Folgen der derzeitigen Kontaktsperre drastisch sichtbar. Allerdings ist diese Erhöhung des physischen Abstandes im Moment unvermeidbar: Die Hochschulen leisten so einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des Infektionsgeschehens und schützen mit ihren Maßnahmen auch ihre Mitglieder.

Wissenschaftsministerium und Hochschulen arbeiten mit Hochdruck daran, den Hochschulbetrieb in einer neuen Form während des kommenden Sommersemesters zu ermöglichen. Gemeinsam haben wir entschieden, dass der derzeit unterbrochene Studienbetrieb im Sommersemester in Baden-Württemberg ab dem 20. April 2020 beginnen kann. Für den Studienbetrieb gilt das Primat des Digitalen: Der Studienbetrieb soll zunächst weitestgehend als Online-Studienbetrieb beginnen beziehungsweise, unter anderem an der DHBW, fortgesetzt werden, wie es auch in den meisten anderen Bundesländern der Fall ist.

Die kurzfristige Umstellung auf digitale Lehre kann auf Vorarbeiten aufbauen. Lehrende und insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rechenzentren und anderen wissenschaftsunterstützenden Bereichen leisten derzeit jedoch Außergewöhnliches. Flexibilität, begrüßenswerte Improvisationsfähigkeit und herausragendes Engagement, die aller Orten zu beobachten sind, sind von besonderer Bedeutung für eine qualitätsvolle Lehre und ein produktives Studium. Darüber hinaus sind Anpassungen und Ergänzungen der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen notwendig, über die das Wissenschaftsministerium und die Rektorate im laufenden Austausch sind. Hierzu gehört insbesondere eine fortlaufende Weiterentwicklung des Rechtsrahmens („Corona-RVO“), der voraussichtlich in den nächsten Tagen noch einmal angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung eint uns das Ziel, dass in absehbarer Zeit Prüfungen in Präsenz unter Einhaltung der für die Öffentlichkeit geltenden Maßnahmen des Infektionsschutzes möglich sind.

Das „Online-Sommersemester“ wird auch von den Studierenden hohe Flexibilität fordern, wenn womöglich nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert werden können und neue Lehrformen an vielen Stellen erstmals angewendet werden. Viele Studierende, insbesondere Medizinstudierende und Lehramtsstudierende, mussten bereits erfahren, dass ihre Prüfungen teilweise verschoben werden müssen. Die Nachteile, die dadurch entstehen, lassen sich nicht vollständig ausgleichen, aber mindern. Dazu werden wir seitens der Landesregierung und der Rektorate unsere Einflussmöglichkeiten nutzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, prioritär alle für die geplanten Studienabschlüsse notwendigen Veranstaltungen im Sommersemester sicherzustellen.

Das Wissenschaftsministerium hat den Bund bereits aufgefordert, weitergehende Regelungen im BAföG zu schaffen, und arbeitet an einem eigenen Nothilfefonds. Uns ist bewusst, dass angesichts der vielfach prekären Lage soziale Unterstützung notwendig ist. Auch die Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2020/2021 haben wir im Blick. Hier sind wir gemeinsam bestrebt, die Folgen der aktuell notwendigen Maßnahmen möglichst gering zu halten.

Es ist ein ermutigendes Zeichen der Solidarität mit den Bereichen der Gesellschaft, die es härter getroffen hat als die Hochschulen, dass sich viele Hochschulmitglieder und Studierende freiwillig in der Krisenbewältigung vor Ort engagieren, allein mehr als 5.000 Studierende haben sich gemeldet, um sich und ihre Kraft bei der Bewältigung der Krise einzubringen. Ihnen gebührt nicht nur der große Dank von uns allen, sondern auch die Anerkennung in Form von möglichst flexiblen Regelungen, die Nachteile in ihrem zukünftigen Studienverlauf vermeiden helfen.

Wir – Wissenschaftsministerium und Hochschulschulleitungen – arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die wichtigsten und drängendsten Themen, insbesondere im Studien-, Prüfungs- und Zulassungsbetrieb, zu identifizieren und hierzu gemeinsame Handreichungen zu erstellen. Wenn Sie Vorschläge haben, wie wir gemeinsam das Projekt „Online-Lehre im Sommersemester 2020“ voranbringen können, wie wir Nachteile ausgleichen und Innovationen ermöglichen können, bringen Sie sich bitte ein.

Wichtige Hinweise zum Online-Studienbetrieb nach dem 19. April 2020 finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule und des Wissenschaftsministeriums.

 

Mit besten Grüßen

Theresia Bauer MdL, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Prof. Dr. Stephan Dabbert, Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg

Prof. Dr. Bastian Kaiser, Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Prof. Arnold van Zyl PhD (UCT), Duale Hochschule Baden-Württemberg

Prof. Dr. Klaus Peter Rippe, Pädagogische Hochschulen

Prof. Dr. Barbara Bader, Kunsthochschulen

Prof. Christian Fischer, Musikhochschulen

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