Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst WiSe 2020/21

Veröffentlicht am

Neue Corona-Verordnung zum Studienbetrieb und Kunst wurde veröffentlicht.

Der Vorlesungsbetrieb startet in wenigen Tagen und die Anzahl der Kontakte in unserer Hochschule wird wieder zunehmen. Auch wenn der Großteil der Vorlesungen online stattfinden wird, möchten wir nochmals auf die Instrumente des Infektionsschutzes hinzuweisen: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske (AHA) in Verbindung mit der Nachverfolgung von Infektionsketten. Hierzu hat das Wissenschaftsministerium eine Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst erlassen, die gestern veröffentlicht wurde und heute in Kraft getreten ist. Sie ergänzt die allgemeine Corona-Verordnung und enthält im Wesentlichen ergänzende Anforderungen für den Hochschulbereich zu den oben genannten Instrumenten des Infektionsschutzes.

Abstandsregel

§2 der Verordnung enthält Regelungen zu den Abstandsregeln. Dies bedeutet insbesondere, dass ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen auf allen Verkehrsflächen und in allen Räumen und Flächen, in oder auf denen Veranstaltungen stattfinden, einzuhalten ist. Des Weiteren gilt diese Abstandsregel in allen Räumen und Flächen, die von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen für Zwecke des Studiums genutzt werden.

Mund-Nase-Bedeckung

§3 der Verordnung regelt die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. Dies bedeutet insbesondere, dass auf allen Verkehrswegen und Verkehrsflächen (auch innerhalb der Räume oder auf Flächen, die für Veranstaltungen oder von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen genutzt werden) eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.

Datenverarbeitung

§4 der Verordnung konkretisiert die Datenverarbeitung. Dies bedeutet u.a., dass wir bei allen Veranstaltungen Daten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Infektionswegen erheben müssen. Aufgrund des Gebots der Datenminimierung haben wir uns dazu entschieden, von Studierenden lediglich deren Matrikelnummer zu erheben. Die Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Infektionswegen gibt es hier.

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