Corona: HfWU setzt Vorlesungsbetrieb aus

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Sommersemester startet voraussichtlich erst nach Ostern

NÜRTINGEN (hfwu). Wegen der steigenden Zahl an Corona-Infektionen informierte das baden-württembergische Wissenschaftsministerium heute, dass der Vorlesungsbetrieb des Sommersemesters 2020 an den Hochschulen des Landes bis zum 19. April 2020 ausgesetzt wird. An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) hat daraufhin der HfWU-Corona-Krisenstab die notwendigen Konsequenzen aus dieser Mitteilung gezogen.

Sämtliche Lehrveranstaltungen, inklusive Vorkurse, Weiterbildungsprogramme, Erstsemestereinführungen und Exkursionen, sind ab sofort bis einschließlich 19. April abgesagt. Wann und in welcher Form die ausgefallenen Lehrveranstaltungen nachgeholt werden, wird in den nächsten Tagen geklärt. Dazu gehört auch, inwiefern geplante online-Veranstaltungen, die keine Präsenz am Studienort erfordern, durchgeführt werden können.

Diese Maßnahmen sind nicht gleichbedeutend mit einer Schließung der Hochschule, sondern entsprechen vielmehr einer Verlängerung der vorlesungsfreien Zeit. Das bedeutet, dass die Hochschule geöffnet bleiben wird, Forschungsarbeiten fortgeführt werden können und auch das erforderliche Personal anwesend sein wird. Somit bleibt auch vorerst die Bibliothek geöffnet und Sprechstunden werden durchgeführt.

Die Verschiebung des Vorlesungsbeginns ist ein Beitrag der Landesregierung, die Verbreitungsdynamik des Corona-Virus möglichst zu verlangsamen. Selbstverständlich bleiben alle anderen, in den vergangenen Tagen mitgeteilten Regelungen (zu den Dienstreiseaktivitäten, Hygiene, Meldepflicht von Symptomen, etc.) unverändert gültig.

Dienstreisen, auch zwischen den Hochschulstandorten Nürtingen und Geislingen, und Veranstaltungen werden auf ein unabwendbar notwendiges Maß reduziert. Veranstaltungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Studienbetrieb stehen, wie zum Beispiel das Studium generale, sind abgesagt.

Für Weiterbildungsprogramme, die für diese Woche, d.h. bis zum 14. März, geplant sind, werden die gebuchten Räumlichkeiten bis Ende dieser Woche zur Verfügung stehen. Selbstverständlich gelten auch hier die Regelungen, dass Teilnehmende mit Symptomen, Teilnehmende welche in den letzten vierzehn Tagen in Risikogebieten waren oder Kontakt mit infizierten Personen hatten, die Hochschule nicht betreten dürfen.


Nürtingen, den 11.03.2020
Gerhard Schmücker

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