Baden-Württemberg ruft Warnstufe aus

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Mit Wirkung zum 03.11.2021 hat das Landesgesundheitsamt die Warnstufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Für den Studienbetrieb in Präsenz ergeben sich dadurch keine weiteren Änderungen.

Die Warnstufe gilt nach der derzeitigen CoronaVO sobald die Hospitalisierungs-Inzidenz landesweit den Wert 8,0 erreicht oder überschritten hat oder wenn die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patient:innen landesweit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei mindesten 250 liegt. In Baden-Württemberg gelt damit ab sofort weitere einschränkende Regelungen, insbesondere wird als 3G-Nachweis in vielen Bereichen neben dem Impf- oder Genesenen-Nachweis nur noch ein negativer PCR-Test akzeptiert.

Die Regelungen für den Studienbetrieb sind nicht von der Warnstufe abhängig. Anders als die CoronaVO beinhaltet die CoronaVO Studienbetrieb kein Stufensystem, denn das Wintersemester in Präsenz soll weiterhin ermöglicht und aufrechterhalten werden. Für den Schutz aller wird mit einem umfassenden Hygienekonzept gesorgt.

Somit wird der Studienbetrieb wie gehabt fortgeführt. Für die Teilnahme an der Lehre und die Nutzung von Einrichtungen und Lernräumen ist damit weiterhin der 3G-Nachweis mit einem negativen Antigen-Schnelltest möglich.

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