Aktuelle Corona-Verordnung ab 2. November

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Wie bereits mitgeteilt, wird der Präsenz-Studienbetrieb der Hochschulen ausgesetzt und wird in digitaler Form fortgesetzt. Abweichend davon können vom Rektorat Veranstaltungen in Präsenzform zugelassen werden, soweit diese zwingend notwendig und nicht durch Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien oder andere Fernlehrformate ersetzbar sind.

Neben der Fortsetzung der Lehre in digitalen Formaten bedeutet dies für unsere Hochschule:

  • Die Bibliotheken, PC-Pools und das CAD/GIS-Labor bleiben in der bisherigen Form geöffnet. D.h. eine Voranmeldung ist notwendig, während der Nutzung ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, und die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Die eingerichteten Lernräume können nur zum Eigenstudium genutzt werden (auch hier ist eine Voranmeldung notwendig, während der Nutzung ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, und die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten). Eine Nutzung durch Gruppen ist momentan leider nicht möglich.
  • Die Ateliers bleiben in der jetzigen Form geöffnet.
  • Die Lehr- und Versuchsgärten sind ab 2.11.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Abweichend davon können Lehrveranstaltungen in Präsenzform in den LVG vom Rektorat zugelassen werden, soweit diese zwingend notwendig sind. Zum Selbststudium können die LVG von Hochschulangehörigen genutzt werden. Weitere Informationen hierzu folgen.
  • Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass bereits geplante Prüfungen für den Monat November stattfinden können.

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung.

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