Änderung der Corona-Verordnung - Umsetzung an der HfWU

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Umsetzung „Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ an der HfWU.

Am Donnerstag hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen der Länder weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen vereinbart. Für das Land Baden-Württemberg wurde hierzu gestern Abend die „Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ veröffentlicht. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie über die Planungen an unserer Hochschule zu informieren.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Landesregierung über die langsame Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen, planen auch wir eine schrittweise Öffnung unserer Hochschule.

Unser Hauptaugenmerk liegt im Moment darauf, die organisatorischen und logistischen Voraussetzungen für Lockerungen zu schaffen. Dies betrifft das Montieren von Hinweisschildern, das Anbringen von Plexiglasscheiben, die Einrichtung eines Buchungssystems, sowie die Beschaffung von Desinfektionsmitteln. Diese Vorarbeiten werden voraussichtlich bis zum 11. Mai abgeschlossen sein. Eine schrittweise Öffnung der Hochschule kann somit frühestens ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Bis auf Weiteres bleiben deswegen alle getroffenen Maßnahmen unverändert gültig, d.h. insbesondere, dass Studierende weiterhin die Hochschule nur betreten dürfen, wenn sie zuvor telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit ihrer Ansprechperson vereinbart haben.

Gerne möchten wir Sie über unsere Planungen für Lockerungen vorab informieren.

PC-Pools

Wir planen zum 11. Mai die Öffnung von jeweils einem PC-Pool an beiden Standorten. Diese sollen für Studierende geöffnet werden, die nicht die notwendige technische Ausstattung besitzen, um an den online-Vorlesungen von zu Hause teilnehmen zu können. Hierzu werden wir ein Buchungssystem installieren. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie zeitnah informieren.

Bibliotheken

Das bisherige System hat sich bewährt, jedoch kommen vereinzelt Anfragen zum Zutritt zu den Bibliotheken. Wir sind im Gespräch, wie eine schrittweise weitere Öffnung der Bibliotheken im CI7 und in Geislingen möglich ist.

Mensa

Die Mensen in Nürtingen (CI1 und Johannes-Wagner-Schule) bleiben auch im Mai für uns geschlossen. Eine Wiedereröffnung in diesem Semester wird u.a. von unserem Bedarf abhängen.

LVB / LVG

Für zwingend notwendige Lehrveranstaltungen in den Gärten können unter Einhaltung des Sicherheitsabstands, bei Tragen von Mund-Nasen-Schutz und unter Aufsicht des Dozenten ein Zugang zu den Lehr- und Versuchsgärten gewährt werden. Der Lehr- und Versuchsbetrieb kann gemäß der Corona-Verordnung des Landes in 2er-Gruppen betreten werden.

Ateliers, Chemisches Labor

Eine schrittweise Öffnung für Notfälle und notwendige Präsenzveranstaltungen ist in Abstimmung. Eine solche Öffnung setzt jedoch wiederum entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen voraus, weswegen dies frühestens ab dem 11. Mai möglich sein wird.

Lehre

Die Lehre findet weiterhin online statt. Präsenzlehre wird in diesem Semester zur Ausnahme. Veranstaltungen, die ausschließlich in Präsenz stattfinden können und maximal 20 Teilnehmende je Veranstaltung haben, können frühestens ab dem 11. Mai in entsprechend großen Räumen stattfinden, sofern die Corona-Verordnung dies zulässt. Ihre Dozenten werden Sie bei einem Start einer Präsenzveranstaltung frühzeitig informieren. Das Hygiene-, Zugangs- und Sicherheitskonzept wird momentan erarbeitet.

Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule

Hier gilt die aktuelle Corona-Verordnung. Gemäß der Verordnung ist dies bis zum 10. Mai nicht möglich.

Prüfungen, Änderungen der Prüfungsleistungen

Gemäß der oben genannten Verordnung sorgen die Hochschulen im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen dafür, dass die Studierenden alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen gegebenenfalls in modifizierter Form erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Hierfür notwendige Änderungen werden wir in die Gremiensitzungen im Mai einbringen und Sie über etwaige Änderungen zeitnah informieren.

Da viele der Einschränkungen in der oben genannten Verordnung zunächst bis zum 10. Mai befristet sind, erwarten wir bis zu diesem Zeitpunkt eine weitere Änderung der aktuell gültigen Corona-Verordnung. Da der Verlauf der Pandemie allerdings nicht vorhersehbar ist, werden wir auch weiterhin kurzfristige Entscheidungen treffen müssen. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir werden Sie jeweils zeitnah darüber informieren.

Für Studierende, welche aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen auf der Internetseite unserer Hochschule.

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