Änderung der Corona-Verordnung

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Es gab eine Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung und der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums gültig ab dem 19. Oktober 2020.

Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Baden-Württemberg wurden die Corona-VO des Landes und die Ressort-Corona-VO Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums lagebedingt angepasst.

Die Ressort-Corona-VO Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums enthält u.a. folgende Neuregelungen:

  • Mund-Nasen-Bedeckung: Sofern in Hochschulgebäuden Lehrveranstaltungen stattfinden, muss nunmehr eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in Lehrveranstaltungen auf dem Sitzplatz getragen werden.
  • Nutzung von Hochschulgebäuden: Hochschulgebäude dürfen nur zu Zwecken der Hochschule genutzt werden.
  • Weitergehender Infektionsschutz: Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen der Landkreise, Städte und Gemeinden sind auch im Bereich der Hochschule zu beachten.
  • Mensa: In Mensen und Cafeterien besteht Zugang für Gruppen nur nach vorheriger Anmeldung bis zu der nach der Corona-VO zulässigen Gruppengröße.

Wir bitten um die konsequente Einhaltung der Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.

Aktuell gültige Corona-VO Studienbetrieb und Kunst.

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