Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, bestehend aus drei Mitgliedern der Gleichstellungskommission, der Prorektorin/dem Prorektor für Forschung und Transfer und einer Alumna.
Unterschiede bezüglich der Anforderungen an die Abschluss-/Promotionsarbeiten (z. B. Umfang, wissenschaftliche Tiefe) werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
Der Förderpreis kann geteilt werden. Sofern keine Arbeit die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann die Vergabe des Preises unterbleiben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.