Der Künstler verpflichtet sich, eine eigens für diesen Wettbewerb gefertigte Arbeit oder ein bereits bestehendes künstlerisches Werk einzureichen. Der Künstler hat entweder eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für den festgelegten Standort zu erstellen oder Fotografien des Werkes anzufertigen. Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Varianten einreichen. Beamer-Präsentationen sowie elektronische Speichermedien sind zugelassen. Es besteht grundsätzlich die Absicht, einen Künstler zu beauftragen. Das Auswahlgremium behält sich jedoch vor von dieser Vorgabe abzuweichen.