Verlängerungen sind grundsätzlich selbst durchzuführen. Das ergibt sich aus Ihrer Verpflichtung, die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Bücher zu überprüfen und einzuhalten.
(Die von der Bibliothek verschickten Erinnerungs-E-Mails sind eine fakultative Dienstleistung, für die keine Zustellgarantie übernommen werden kann!)
Über den Menüpunkt "Mein Konto" des Bibliothekskataloges können Sie auf Ihr Ausleihkonto zugreifen und Leihfristen verlängern (mit Ausnahme von Fernleihbüchern, deren Verlängerung nur auf Antrag per E-Mail möglich ist, bitte dabei die Bestellnummer "FB .." angeben).
Sofern keine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt, kann die Ausleihfrist von Büchern bis zu sieben mal um jeweils 28 Tage verlängert werden. Danach müssen die Bücher zur Überprüfung in der Bibliothek vorgelegt werden. Eine erneute Ausleihe ist möglich, sofern die Bücher nicht vorgemerkt sind.
Eine Verlängerung ist frühestens 14 Tage vor Ablauf der Leihfrist eines Buches möglich.
Zeitschriftenhefte können bis zu drei mal um sieben Tage verlängert werden.
Sollte eine Verlängerung über das Bibliothekskonto aus technischen Gründen (Serverausfall etc.) nicht möglich sein, nehmen Sie bitte auf anderem Wege Kontakt zur Bibliothek auf.
Beachten Sie bitte: Wer Leihfristen verlängert oder verlängern lässt, muss nachweisen, dass die Verlängerung rechtzeitig erfolgt ist.
Der Nachweis wird durch Vorlage des Friststreifens oder Ausleihauszuges geführt.
Ohne Nachweis gelten die im EDV-System eingetragenen Daten.
Auch wenn Sie bereits eine Mahnung erhalten haben, versuchen Sie bitte soweit möglich Ihre entliehenen Bücher zu verlängern!
Sie vermeiden damit weitere Mahnungen. Ist das nicht möglich, bringen Sie das angemahnte Buch umgehend zurück, um eine Sperre Ihres Bibliothekskontos zu vermeiden. Nach der letzten Mahnung erfolgt die Sperre Ihres Bibliothekskontos für weitere Ausleihen oder Leihfristverlängerungen.