Studienplatzbewerber: Machen Sie die HfWU zur Ihrer Nummer 1!

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Wichtige neue Koordinierungsregeln für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge zum aktuellen Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de. Priorisierung der Wunschhochschule bis 22. Januar vornehmen

Mit dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2020 greifen Reformen für die Vergabe von Studienplätzen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge – und auch die bisher strikt voneinander getrennten Bewerbungsprozesse für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden nun gegenseitig berücksichtigt.

Das heißt: Die Studienplätze in allen Bachelor-Studiengängen an der HfWU werden während der Koordinierungsphase nach neuen Regeln vergeben. Durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber kann es jederzeit von einer Hochschule zu einem Zulassungsangebot für eine Bewerbung kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen unverzüglich die Koordinierungsregeln, was entscheidende Auswirkungen haben kann.

Vor allem gilt: Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot bleiben erhalten. Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von den bis zu zwölf möglichen Bewerbungen eines Studieninteressierten binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrigbleibt und für diese Bewerbung umgehend in eine Zulassung erteilt wird.

Aus diesem Grund sollten Studienplatzbewerber bis spätestens bis zum 22.01.2020 (Ende der „Karenzzeit 2“) ihre Bewerbungen im Hochschulstart-Portal priorisieren und ihren Wunschstudiengang bei der HfWU auf Nummer 1 setzen! So ist sichergestellt, dass der Wunschstudienplatz an der HfWU nicht aufgrund einer falschen Priorisierung verloren geht.

Weitere Informationen zum neuen Koordinierungsverfahren unter Hochschulstart-Portal

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