Jeder zweite Immobilienverkäufer ohne Energieausweis

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- seit dem 1.5.2015 droht Bußgeld, Studie „Marktmonitor Immobilien 2015“ erschienen -

NÜRTINGEN. (hfwu) Jeder zweite Immobilienverkäufer hat keinen Energieausweis. Dies zeigt der „Marktmonitor Immobilien 2015“. Seit dem 1. Mai 2015 kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Drittel der Makler berichtet über Mehrarbeit durch die EnEV 2014, vor allem wegen fehlender Energieausweise.

Der Energieausweis für Wohnimmobilien ist seit knapp anderthalb Jahren gesetzlich verpflichtend. Dennoch besitzen nur 47 Prozent der Immobilienverkäufer, die sich an einen Makler wenden, einen gültigen Energieausweis. Das zeigt der jetzt veröffentlichte erste Teil des „Marktmonitor Immobilien 2015“. Die Studie wird jährlich von Immobilienportal immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) durchgeführt. Von den Vermietern haben immerhin 57 Prozent ihren Energieausweis zu Beginn der Vermarktung schon in der Tasche.

Unvollständige Inserate: Seit 1. Mai droht Bußgeld

Grund für die niedrigen Quoten dürfte sein, dass die Verpflichtung zum Energieausweis erst im Vermarktungsfalle greift und ein großer Teil der Immobilien seit Einführung der Pflicht nun erstmals auf den Markt kommt. Dennoch: Weder Eigentümer noch Makler sollten die Pflicht zum Ausweis auf die leichte Schulter nehmen. Ab dem 1. Mai 2015 betrachtet es die EnEV 2014 bereits schon als Ordnungswidrigkeit, eine Immobilienanzeige ohne die geforderten Energiekennwerte zu schalten. Sowohl Privatinserenten als auch Makler können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt werden.

Fehlende Ausweise: Mehrarbeit für Makler

Für die Immobilienprofis hat sich die Einführung der EnEV 2014 insgesamt durch Mehrarbeit bemerkbar gemacht, da viele Eigentümer die Formalitäten zur Beschaffung des Ausweises gerne dem Makler überlassen. Jeder dritte Makler (34 Prozent) klagt über derart verursachte Mehrarbeit. Der Ausweis muss dem Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorlegt werden. Darin halten sich auch die allermeisten Makler: 45 Prozent bringen ihn zur Wohnungsbesichtigung mit, 41 Prozent verschicken ihn sogar schon mit dem Exposé. Jeder zehnte Makler gesteht aber, dass er ihn erst zur Vertragsunterzeichnung (7 Prozent) oder sogar gar nicht (6 Prozent) vorzeigt und sich somit regelwidrig verhält.

Teil 1 der Studie „Marktmonitor Immobilien 2015“ zum Thema „Energie und Umwelt“ kann ab sofort hier heruntergeladen werden:

www.marktmonitor-immobilien.de.

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