TOEFL- oder IELTS-Sprachtests können beliebig oft wiederholt werden.
Vorteile bei der frühzeitigen Erbringung des Sprachnachweises für das Auswahlverfahren:
Es besteht die Möglichkeit, den frühzeitigen Sprachnachweis in ausreichender Höhe positiv auf das Bewerbungsverfahren anzurechnen.
So können Sie Ihre Position um 0,2 Punkte verbessern. Dazu müssen Sie den Sprachnachweis bereits bis zum 15. Juli für die Bewerbung zum Wintersemester bzw. 15. Januar zum Sommersemester mit den Bewerbungsunterlagen einreichen.
Erforderlich ist beim TOEFL eine Mindestpunktzahl von 61 (internet based), dies entspricht beim IELTS einer 6.0. Manche Partnerhochschulen haben aber höhere Anforderungen.
Weitere Informationen hierzu auf den Seiten des International Office.