Leitfaden Bewerbung Bachelorstudiengänge

Ihr Weg zum Bachelorstudium an der HfWU beginnt hier: Unser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Bewerbungsprozess. Von der Studienwahl über die Bewerbung und Zulassung bis hin zu Sonderheiten wie Härtefallanträgen oder Zweitstudium. So behalten Sie alle Fristen, Unterlagen und Voraussetzungen im Blick und starten bestens vorbereitet in Ihr Traumstudium.

 

Vor der Bewerbung

Studienangebot entdecken
Informieren Sie sich auf den Seiten der HfWU Studiengänge über unser vielfältiges Angebot. Sie finden dort alle Details zu Ihrem Traum-Studiengang und Ansprechpartner:innen bei individuellen Fragen, zum Beispiel ob und wie hoch Ihre persönlichen Vorkenntnisse zur Verbesserung Ihrer Note anerkannt werden. 

Studienorientierungsverfahren absolvieren
Machen Sie den Test! Alle Studienbewerber:innen müssen für ein Bachelor-Studium in Baden-Württemberg ein Studienoriertierungsverfahren absolvieren. Die Teilnahmebestätigung müssen Sie später mit der Bewerbung einreichen. Diese Tests werden anerkannt: 
www.was-studiere-ich.de 
www.studieninfo-bw.de
www.hochschulkompass.de

Bewerbungsfristen beachten
Beachten Sie die Termine und reichen Sie die Bewerbung rechtzeitig ein. Zum Start im Wintersemester ist das bis zum 15. Juli und zum Sommersemester bis zum 15. Januar möglich. Nachweise Begabtenprüfung in: Kunsttherapie bis zum 31.05. (ehrenwörtliche Erklärung erforderlich! Muss mit den Nachweisen bei der Mappe zusammen hochgeladen werden). Theatertherapie bis zum 15.07. Es sind drei Bewerbungen erlaubt. Sie können eine Bewerbung im selben Fach nur dann erneut einreichen, wenn Sie die alte Bewerbung vorher unter hochschulstart zurückgezogen haben. Beachten Sie auch, dass nicht alle Studiengänge zum Sommersemester starten.

Auswahl- und Zulassungsbestimmungen prüfen
Informieren Sie sich in den Auswahl- und Zulassungssatzungen (im gleichnamigen Reiter weiter unten zu finden) des jeweiligen Studiengangs, wie Sie die Note verbessern können und besorgen Sie dafür rechtzeitig Nachweise. Was boniert, also als Notenverbesserung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, ist je nach Studiengang und Ihren persönlichen, dazu passenden Vorkenntnissen unterschiedlich. Sie sind sich unsicher? Die Ansprechpartner:innen der einzelnen Studiengänge geben gerne individuell weitere Auskünfte darüber. Durch unsere Auswahlverfahren gibt es keinen NC (numerus clausus). Es sind verschiedene Faktoren für die Zulassungen des jeweiligen Semesters entscheidend, wie die Anzahl der Bewerbungen und Bonierungen. 

Semesterbeitrag und Gebühren
Planen Sie den Semesterbeitrag ein. Die Beträge finden Sie unter Finanzielles
Studiengebühren gibt es nur für Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und Personen, die ein Zweitstudium aufnehmen. www.hfwu.de/finanzielles.

Sprachkenntnisse nachweisen
Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nur nachweisen, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland erworben oder keine deutsche Schule im Ausland besucht haben. Internationale Studienbewerber:innen müssen ggf. englische Sprachkenntnisse nachweisen. Deutsche Studienbewerber:innen weisen dies in der Regel durch die HZB nach. Info-PDF 

Checkliste
Nutzen Sie unsere Checkliste (PDF) - Dort finden Sie eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie für eine vollständige Bewerbung benötigen.  

Bewerbung und Zulassung 

Hier finden Sie alle Informationen für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der HfWU:

Studienplatz Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Registrierung Hochschulstart
Registrieren Sie sich zunächst auf www.hochschulstart.de. Wichtig: Mit der Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Diese können Sie in Ihrem Benutzeraccount unter „Meine Daten“ einsehen. Beide benötigen Sie später noch.

SELMA
a) Wenn Sie sich zum ersten Mal an der HfWU bewerben, registrieren Sie sich auf dem Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der HfWU SELMA.

b) Studieren Sie bereits an der HfWU? Dann nutzen Sie das Studierendenonlineportal SELMA  und gehen Sie in das Zulassungsportal. Falls Sie das Zulassungsportal nicht finden: Gehen Sie über Ihr Profil in den App-Finder.

Bewerbung erstellen
Stellen Sie einen Zulassungsantrag in SELMA. Gehen Sie dazu über die Kachel „Neue Bewerbung“ und wählen Sie den von Ihnen angestrebten Studiengang aus. Hier benötigen Sie nun die Bewerber-ID und die Bewerber-Authentifizierungsnummer von Hochschulstart. Achtung: Sie können sich in SELMA maximal für drei Studiengänge der HfWU bewerben.

Unterlagen hochladen
Laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen direkt in SELMA hoch. Welche Unterlagen Sie benötigen sehen Sie in der Checkliste. Die Unterlagen werden nur online eingereicht und müssen nicht an die Hochschule geschickt werden. Bei Hochschulstart müssen Sie keine weiteren Unterlagen hochladen.

Richtig priorisieren!
Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte unbedingt bis spätestens 22.01. (für das Sommersemester) bzw. 22.07. (für das Wintersemester)!
Die von Ihnen gewählte Priorisierung Ihrer Studienwünsche spielt eine entscheidende Rolle: Durch die Dynamik des Verfahrens bleiben niedriger priorisierte Angebote nicht erhalten, sondern scheiden aus, sobald ein höher priorisiertes Angebot möglich ist.
Priorisieren Sie auf www.hochschulstart.de

Beispiel: 
Priorität 1: Studiengang A - HfWU
Priorität 2: Studiengang B - HfWU oder ggf. andere Hochschule
usw. 

Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Kontaktieren Sie uns: studierendensekretariat-nt@no spamhfwu.de 

Sonderanträge und besondere Bewerbungswege

Dieser Bereich informiert über alle besondere Bewerbungswege und Sonderfälle:

Härtefallantrag und Wartezeitverbesserung

Bewerbung über einen Härtefallantrag – Wartezeitverbesserung

Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen in Bachelor und Master Studiengängen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte sowie auf Erhöhung der Wartezeit und auf Nachteilsausgleich in der Abiturnote

    Fälle „Außergewöhnliche Härte

    Fälle „Erhöhung der Wartezeit

    Fälle „Nachteilsausgleich in der Abiturnote

Definition

Ein Härtefallantrag kann nur von Deutschen oder Deutschen Gleichgestellten für das erste Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen gestellt werden. Studienplätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber/-innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Einen Nachteilsausgleich bei der Abiturnote können Sie erhalten, wenn Sie mit Schulgutachten nachweisen, dass Ihr Schulabschluss aus nicht selbst zu vertretenden Gründen schlechter ausgefallen ist, als ohne diese Gründe. Das Schulgutachten muss dies differenziert auf Basis der Einzelnoten nachvollziehbar begründen.

Eine Verbesserung der Wartezeit können Sie beantragen, wenn Sie nachweisen, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.

Wer kann sich für welche Sonderfälle bewerben?

für Fälle außergewöhnlicher Härte gemäß § 22 Absatz 1 Nr. 1 HZVO (gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.1 HZG) sowie gemäß § 24 HZVO (5 %) oder

für Wartezeitverbesserung - gilt nur für grundständige Studiengänge gemäß § 6 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 HZG

als Nachteilsausgleich bei der Note der Hochschulzugangsberechtigung im regulären Auswahlverfahren - gilt nur für grundständige Studiengänge gemäß § 6 Absätze 1 und 2 HZG.

Wenn die oben genannte Definition auf Sie zutrifft, können Sie sich als für einen Studienplatz im Rahmen der Härtefallquote bewerben.

Die Bewerbung erfolgt elektronisch im SELMA Portal. Entsprechende Angaben hinsichtlich des Härtefallantrags werden im Bewerbungsprozess abgefragt. Nachweise sind ebenfalls im SELMA Portal hochzuladen.

Studienberatung und Entscheidungshilfen

Die Suche nach dem passenden Studiengang ist nicht immer einfach! Viele Aspekte sind miteinzubeziehen und gegeneinander abzuwägen. Wie also sinnvoll starten?
Bevor Sie mit einem Studium beginnen, sollten Sie sich umfassend informieren und eine entsprechende Orientierungsphase einplanen.

Beratung