Zuschuss für Studierende in Notlagen

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Studierende, die coronabedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab jetzt die Überbrückungshilfe des BMBF als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, beantragen.

Mit den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Weitere Infos zur Überbrückungshilfe und zur Antragstellung findest du hier.

Eine Antragstellung ist online möglich unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Alle Infos sind vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim.