Bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen fordert der Gesetzgeber, dass diese grundsätzlich nur gebaut werden dürfen, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Dabei sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Allerdings lässt der Gesetzgeber von diesem Grundsatz einige Ausnahmen zu, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, bedarf stets einer Prüfung im Einzelfall. Vor diesem Hintergrund sind die Aufgaben, welche bei Verkehrsbetrieben und bei den für Nahverkehr zuständigen Dienststellen und Ämtern von Kommunen sowie auch bei Fachplanern von Ingenieurbüros im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens anfallen, vielfältig und komplex.
Zielsetzung
Das Seminar gibt einen umfassenden Einblick in Vorbereitung und Durchführung planrechtlicher Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie in die Rechtsfolgen der jeweiligen Entscheidung. Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, einmal über den „Tellerrand des eigenen Unternehmens“ hinaus zu schauen und Anregungen aus anderen Unternehmen aufzunehmen.
Zielgruppe
Verantwortliche und Projektleiter, Fachplaner und Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben, Kommunen und Ingenieurbüros, die Genehmigungsverfahren nach dem PBefG für den Neubau oder die Änderung von BOStrab-Betriebsanlagen vorbereiten und begleiten.
Die Teilnehmenden sind explizit aufgerufen eigene Fallbeispiele einzubringen und Fragen im Vorfeld zu übermitteln.