Programme Outgoing
Ansprechpartnerin: Jutta Schnell
Erasmus+ Staff Mobility
Lehre im Ausland - Erasmus+ bietet Lehrpersonal an Hochschulen die Möglichkeit, im Ausland eine Gastdozentur zu absolvieren.
Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+
Zentrale Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren im Überblick
Weiter zum YouTube-ClipWer kann sich bewerben?
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programm- und Partnerländern. Gastdozenten sollen die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das Lehrangebot ergänzen und Fachwissen an Studierende vermitteln, die nicht im Ausland studieren können. Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sind wünschenswert.
Die Geförderten erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für den Auslandsaufenthalt
- ggf. Zuschuss für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Aufenthaltsdauer für Lehraufenthalte & flexibles Lehrpensum
Lehraufenthalte dauern zwischen 2 Tagen (Programmländer) bzw. 5 Tagen (Partnerländer) und 60 Tagen (ohne Reisezeiten). In der ersten Aufenthaltswoche oder bei kürzeren Aufenthalten beträgt das Unterrichtspensum 8 Stunden. Für jeden zusätzlichen Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Wenn Lehrtätigkeit mit Fort- und Weiterbildung kombiniert wird, beträgt das Lehrdeputat 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen gibt es kein Mindestdeputat.
Förderung basierend auf Lebenshaltungskosten, differenzierte Fördersätze und Informationen zu den Programmlinien KA131 und KA171.
Erasmus+ bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland für Hochschulpersonal.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm steht Hochschulpersonal aus allen Bereichen offen - unabhängig von ihrer Position - von Auszubildenden bis RektorIn.
Was wird gefördert?
Die Teilnehmenden profitieren von folgenden Leistungen:
- Ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
- Hospitationen
- Teilnahme an Staff Weeks
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Zu den passenden Angeboten geht es hier: www.staffmobility.eu
Flexible Aufenthaltsdauer im Ausland
Von 2 Tagen (für Programmländer) bzw. 5 Tagen (für Partnerländer) bis zu 60 Tagen (ohne Reisezeiten)
Detaillierte Informationen zu Staff Mobility finden Sie auf Confluence: https://confluence.hfwu.de/confluence/display/IOP/International+Office+Startseite
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit 2018 gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Distance Calculator ermittelt werden:
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge für Hin- und Rückfahrt:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 km | 23 EUR | - |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 und 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 und 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 und 7.999 km | 820 EUR | - |
8.000 km oder mehr | 1.500 EUR | - |
Aufstockungsbeträge für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Zur Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz wird die Nutzung von umweltfreundlicheren Transportmitteln speziell gefördert. Reisende, die für den überwiegenden Teil ihrer Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen, können deshalb einen erhöhten Reisekostenzuschlag und zusätzliche Reisetage beantragen.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, einen Online-Bericht („Participant Survey“) zu ihrem Aufenthalt anzufertigen, zu dem sie nach Abschluss der Mobilität per automatisierter E-Mail eingeladen werden.
Studienreisen von Studierenden von max. 12 Tagen Dauer unter Anleitung eines Dozenten können mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm sowie Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss für Studierende beträgt 45 € pro anrechenbarem Exkursionstag (An- und Abreisetage können berücksichtigt werden).
Bewerbungsunterlagen: formloser Antrag mit detaillierter Programmbeschreibung, Anzahl der Teilnehmer, Zeitraum und Angaben zur Studienrelevanz. Bewerbungen können ausschließlich von Lehrenden gestellt werden. Die Studiendekane erhalten im Dezember 2023 nähere Informationen dazu.
Abgabetermin: 31.01.2024 (Kontakt: Heike Maher, International Office)
BWS Plus
Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende "BWS plus" unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung jedes Jahr innovative Kooperationen von baden-württembergischen Hochschulen.
Anträge für BWS plus können alle am Baden-Württemberg-STIPENDIUM beteiligten baden-württembergischen Hochschulen bis zum 28. Februar eines Jahres einreichen.
Anträge bitte über das International Office, Jutta Schnell, einreichen.
Kurz- und Langzeitdozenturen:
Regionalspezifische Programme:
DAAD, Förderung ausländischer Dozenten an deutschen Hochschulen:
Kongress- und Vortragsreisen:
Europäische Programme:
Fulbright Gastdozentenprogramm:
Reisestipendium USA Forschung und Lehre
Fulbright Guest Lecturers to Germany
Fulbright American Studies Fellowship
Alfred Toepfer Stiftung:
Programme Incoming
Ansprechpartnerin: Katarina Bürger