Programme Outgoing
Ansprechpartnerin: Jutta Schnell
Detaillierte Informationen finden Sie auf Confluence: https://confluence.hfwu.de/confluence/display/IOP/International+Office+Startseite
Teaching
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden (Incoming Mobilität).
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Haupt-wohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert werden (Outgoing-Mobilität) sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal
Aus- und Weiterbildung
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (einschließlich Professor*innen und Dozent*innen) in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Teilnahme an Staff Week
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Finden Sie das für Sie Passende, z.B. auf www.staffmobility.eu
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Großbritannien
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Distance Calculator ermittelt werden.
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- zw. 10 und 99 km mit 20 EUR
- 100 km - 499 km mit 180 EUR
- 500 km - 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km - 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km - 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km - 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern.
Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Weiterführende und aktuelle Informationen sowie Formulare gibt es auf der Website des DAAD. Eine Übersicht zum Thema Sonderförderung haben wir hier bereitgestellt (auf Englisch, eine Übersetzung kann auf Anfrage ausgehändigt werden).
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Studienreisen von Studierenden von max. 12 Tagen Dauer unter Anleitung eines Dozenten können mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm sowie Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss für Studierende beträgt für Reisen in die EU-Staaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 €; für alle übrigen Länder 45 € pro anrechenbarem Exkursionstag (Wochenende sowie An- und Abreisetage werden nicht berücksichtigt).
- Bewerbungsunterlagen: formloser Antrag mit detaillierter Programmbeschreibung, Anzahl der Teilnehmer, Zeitraum und Angaben zur Studienrelevanz. Bewerbungen können ausschließlich von Lehrenden gestellt werden. Die Studiendekane erhalten im Dezember 2022 nähere Informationen dazu.
- Abgabetermin: 31.01.2023 (Kontakt: Heike Maher, International Office)
Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende "BWS plus" unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung jedes Jahr innovative Kooperationen von baden-württembergischen Hochschulen.
Anträge für BWS plus können alle am Baden-Württemberg-STIPENDIUM beteiligten baden-württembergischen Hochschulen bis zum 28. Februar eines Jahres einreichen.
Anträge bitte über das International Office, Frau Schnell, einreichen.
Kurz- und Langzeitdozenturen:
Regionalspezifische Programme:
DAAD, Förderung ausländischer Dozenten an deutschen Hochschulen:
Kongress- und Vortragsreisen:
Europäische Programme:
Fulbright Gastdozentenprogramm:
Reisestipendium USA Forschung und Lehre
Fulbright Guest Lecturers to Germany
Fulbright American Studies Fellowship
Alfred Toepfer Stiftung:
Programme Incoming
Ansprechpartnerin: Carola Staib
Im Jahr 2013 wurde an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine zehnjährige Stiftungsprofessur als Visiting Professorship eingerichtet. Sie wird von der Bildungsstiftung der Kreissparkasse durch eine Fördersumme von 1.1 Millionen Euro ermöglicht.
Im Rahmen der Visiting Professorship können ausländische Gastdozenten und –wissenschaftler bis zu einem Jahr lang an der HfWU arbeiten. Dadurch werden Studierende der Hochschule regelmäßig mit internationalen Lehrinhalten und –methoden konfrontiert. So erwerben sie Qualifikationen, die für ihren späteren Beruf in einer globalisierten Wirtschaft unabdingbar sind. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die während des Studiums nicht den Weg ins Ausland antreten können.
Mit ihrem Kooperationsprojekt wollen Hochschule und Bildungsstiftung die Lehre, Forschung und wissenschaftliche Weiterbildung im Bereich Wirtschaft und internationale Beziehungen fördern. Darüber hinaus wird mit zahlreichen Begleitveranstaltungen Raum für den Dialog zwischen Gastwissenschaftlern, Bürgern und Unternehmen aus der Region geboten und dadurch der Landkreis Esslingen als Wirtschafts- und Bildungsstandort gestärkt.