Leitfaden Bewerbung Masterstudiengänge
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Masterstudiengang an der HfWU interessieren! Da die meisten unserer Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, erfolgt die Vergabe der Studienplätze über ein Auswahlverfahren. Mit diesem Leitfaden unterstützen wir Sie dabei, Ihre Bewerbung erfolgreich vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte informieren Sie sich vorab über die Kriterien des Zulassungs- und Auswahlverfahrens (Checkliste + Sprachkenntnisse). Bei inhaltlichen sowie fachlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kontaktperson des jeweiligen Studiengangs.
Bewerbung und Zulassung
Hier finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der HfWU:
Studienplatz Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Erstbewerbung an der HfWU
Wenn Sie sich zum ersten Mal an der HfWU bewerben, registrieren Sie sich bitte auf dem Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der HfWU SELMA. Ausführliche Informationen zur Nutzung von SELMA finden Sie im Abschnitt Nutzung des SELMA-Portals (Bewerbung & Immatrikulation).
Sie studieren bereits an der HfWU?
Dann nutzen Sie das Studierendenonlineportal SELMA und gehen in das Zulassungsportal. Falls Sie das Zulassungsportal nicht finden: Gehen Sie über Ihr Profil in den App-Finder.
Die Bewerbung erfolgt vollständig online und papierlos
Ihre komplette Bewerbung – inklusive aller Nachweise, Dokumente und Bescheide – wird digital über SELMA abgewickelt. Es müssen keine Unterlagen per Post eingreicht werden.
Anzahl der Bewerbungen
Sie können insgesamt drei Bewerbungen einreichen. Eine erneute Bewerbung im selben Fach ist erst möglich, wenn die vorherige Bewerbung zurückgezogen wurde.
Upload von Unterlagen
Bitte laden Sie im Upload-Feld „Akademisches Transcript oder Bachelorzeugnis“ zusätzlich folgende Dokumente hoch:
- alle weiteren Pflichtunterlagen (z. B. Motivationsschreiben)
- optionale Unterlagen zur Bonierung
Statusverfolgung und Bescheide in SELMA
Nachdem Sie Ihren Zulassungsantrag vollständig online in SELMA abgeschlossen haben, erscheint Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung einsehen. Mehr über den Erhalt eines Zulassungsgebots erfahren Sie im Reiter "Zulassungsangebot erhalten".
Ausführliche Informationen zur Nutzung von SELMA finden Sie im Abschnitt Nutzung des SELMA-Portals (Bewerbung & Immatrikulation).
Auswahlsatzungen und Bewerbungsfristen
Auswahlsatzungen und Bewerbungsfristen
Studiengang | Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist!) |
| Automobil- und Mobilitätsmanagement | 15. Juli bzw. 15. Januar |
15. Juli | |
| Immobilienmanagement | 15. Juli |
1. Juni | |
15. Juni bzw. 15. November | |
1. Oktober | |
30. Juni (Begabtenprüfung) | |
1. August bzw. 1. Februar | |
| Nachhaltige Agrar- und Ernährungswirtschaft (Teilzeit) | 1. August bzw. 1. Februar |
15. Januar | |
1. Juli | |
| Stadt Landschaft Transformation | 31. August bzw. 28./29. Februar |
| Sustainable Mobilities | 15. Juli |
15. Juni bzw. 15. Januar | |
15. Juli bzw. 15. Januar | |
15. Januar | |
| Wirtschaftspsychologie | 15. Juli bzw. 15. Januar |
Zulassungsangebot erhalten
Ich habe ein Zulassungsangebot erhalten. Was nun?
Haben Sie eine E-Mail erhalten? Dann schauen Sie in Ihrem Benutzerkonto nach. Ist ein Zulassungsbescheid vorhanden, nehmen Sie bitte die Online-Immatrikulation in SELMA vor. Eine entsprechende Schaltfläche wird Ihnen jetzt zur Verfügung gestellt. Beachten Sie auch die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid. Wenn Sie bereits an der HfWU Nürtingen-Geislingen eingeschrieben sind und Ihren Studiengang wechseln wollen, müssen Sie im SELMA Antrag auf Immatrikulation unter dem Punkt „Studienwunsch bestätigen“ einen Studiengangwechsel durchführen.
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Zulassungsbescheid eine Frist zur Immatrikulation angegeben ist. Bis zum Ablauf dieser Frist muss die unterschriebene Bestätigung zur Immatrikulation zusammen mit der amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der amtlich beglaubigten Kopie Bachelor/Masterzeugnisses postalisch bei der Studierendenabteilung der HfWU Nürtingen-Geislingen eingegangen sein, damit Sie immatrikuliert werden können. Halten sie diese Frist nicht ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist dann nicht mehr möglich.
Semesterbeitrag und Studiengebühren
Alle Studierenden müssen jedes Semester den Semesterbeitrag (ab dem Sommersemester 2026 168,60 €) innerhalb einer bestimmten Frist begleichen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und in Baden-Württemberg studieren wollen, müssen Sie pro Semester 1500€ (zzgl. Semesterbeitrag) bezahlen.
Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Absatz 1 Landeshochschulgesetz) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen pro Semester 650 Euro (zzgl. Semesterbeitrag) zahlen.
Alle Informationen zum Semesterbeitrag und den Studiengebühren finden Sie auf Finanzielles unter dem Reiter "Studiengebühren".
Sonderanträge und besondere Bewerbungswege
Bewerbung mit ausländischem Bachelor-Abschluss
Bewerbung mit einem Bachelor-Abschluss aus dem Ausland
Falls Sie einen ausländischen Bachelor-Abschluss haben benötigen Sie eine Anerkennung und Umrechnung des Abschlusses:
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Frühzeitige Beantragung der Anerkennung Ihres Bachelor-Abschlusses beim Studienkolleg Konstanz
- Bei deutscher Staatsangehörigkeit: Frühzeitige Beantragung der Anerkennung Ihres Bachelor-Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländischen Bildungswesen in Bonn
- Bei chinesischer und vietnamesischer Staatsangehörigkeit: Zunächst benötigen Sie das Zertifikat der APS. Danach können Sie die Anerkennung in Konstanz beantragen.
China: https://www.aps.org.cn/aps-standort-peking
Vietnam: www.vietnam.diplo.de/vn-de/vertretungen/botschaft
Zustieg in ein höheres Semester
Zustieg in ein höheres Semester
Falls Sie Modulprüfungen oder eine Vor- und Zwischenprüfung aus Hochschulen anerkennen lassen oder außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen lassen und in ein höheres Semester zusteigen möchten, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen.
Sprachkenntnisse
Sprachkenntnisse Hinweise
Sie müssen die deutschen Sprachkenntnisse nicht nachweisen, falls Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben
- eine deutsche Schule im Ausland besucht haben
Zusatzanträge und Note verbessern
Zusatzanträge
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Härtefall oder einen Antrag auf Ortsbindung im öffentlichen Intersese zu stellen. Diese werden aber nur in äußerst seltenen Fällen genehmigt!
Bitte lesen Sie die Hinweisblätter unter dem Reiter "Weitere Hinweise und Ordnungen" durch.
Bonierungen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Note durch eine Bonierung zu verbessern. Welche Tätigkeiten und Nachweise die Studiengänge jeweils bonieren, entnehmen Sie bitte den Satzungen des jeweiligen Studiengangs oder der Checkliste für die Bewerbung unter dem Reiter "Online-Bewerbung".
Bewerber:innen aus Asien
Bewerber:innen aus Asien
Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber*innen, benötigen für ihre Bewerbung ein Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS).