Prof. Dr. Carola Pekrun
Prorektorin für Forschung und Transfer
Prof. Dr. Carsten Herbes
Leitung Institutszentrum für Angewandte Forschung (IAF)
Forschung und Transfer an der HfWU
Forschungsprofil
Anwendungsbezogene Forschung für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft – diesem Grundsatz folgt die HfWU. Mit zwei Forschungsschwerpunkten ist sie auf der Forschungslandkarte der Hochschulrektorenkonferenz verzeichnet:
- Angewandte Agrarforschung, Landschaftsentwicklung, Umweltplanung und Naturschutz: IAAF, ILU
- Nachhaltiges Management in der Energie-, Automobil- und Immobilienwirtschaft: ISR, IfA, ISI, IfnI
Mit der Integration der Hochschule für Kunsttherapie in die HfWU im Jahr 2016 werden nun auch praxisrelevante Fragestellungen im Bereich Soziales an der HfWU bearbeitet. Mit der Gründung des Instituts für künstlerische Therapien (IKTn) wurde dem entsprochen.
Thematisch und organisatorisch werden die Forschungsaktivitäten der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Forschungsinstituten gebündelt.
Das Institutszentrum für Angewandte Forschung (IAF) ist die Serviceeinrichtung für alle forschenden Professorinnen und Professoren. Es befindet sich mit einer Reihe von Fachinstituten und dem Methodenlabor im Forschungszentrum in der Hechinger Straße 12 in Nürtingen.
Die Forschung findet im wesentlichen in den Instituten der HfWU statt. Zu den Instituten der HfWU gehören:
- Institut für Angewandte Agrarforschung (IAAF)
- Institut für Automobilwirtschaft (IfA)
- Institut für Corporate Governance (ICG)
- Institut für Forschung und Entwicklung in den Künstlerischen Therapien (IKTn)
- Institut für nachhaltige Immobilienbewirtschaftung (IfnI)
- Institut für Landschaft und Umwelt (ILU)
- Institut für Stadt und Immobilie (ISI)
- Institute for International Research on Sustainable Management and Renewable Energy (ISR)
Prof. Dr. Carola Pekrun
Prorektorin für Forschung und Transfer
Prof. Dr. Carsten Herbes
Leitung Institutszentrum für Angewandte Forschung (IAF)
Transfer
Ideen-, Wissens- und Technologietransfer
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen betreibt den Transfer von Ideen, Wissen und Technologien in einem grundsätzlich in beide Richtungen offenen Prozess:
- In der HfWU generiertes Wissen wird Akteuren aus Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft zugänglich und für sie nutzbar gemacht.
- Die HfWU sucht und pflegt aktiv Kontakt zu den Akteuren aus Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft, um relevante Themen und Innovationsbedarf in der Forschung aufgreifen zu können und Praxiswissen aus der Gesellschaft mit aufzunehmen.
Entsprechend der Forschungsschwerpunkte der HfWU findet der Transfer insbesondere in den Themenbereichen „Wirtschaft und Management“, „Stadtentwicklung, Landnutzung und Mobilität“ sowie im Bereich „Kunst- und Theatertherapie“ statt. Damit trägt die HfWU entscheidend zu einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Entwicklung der Region bei.
Mit dem Transfer betraut sind das Zentrum für Nachhaltige Entwicklung (ZNE), das Geislinger Innovations- und Startup Center (G-INNO), das Kompetenzzentrum Gebäudebegrünung und Stadtklima e.V. (kgs), das Steinbeis-Transferzentrum Industrielles Innovations- und Transformationsmanagement, das MLab - Innovations- und Methodenlabor, sowie alle Institute und An-Institute der HfWU.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt formulierte eine Transferstrategie, die die Rahmenbedingungen und den Transfer an der HfWU benennt und die Ziele und die dazu gehörigen Maßnahmen erläutert. Die Transferstrategie wurde am 26. Januar 2022 vom Rektorat beschlossen.
Download: Transferstrategie der HfWU
Themenlandkarte „Strategische Schwerpunkte in Forschung und Transfer“
Forschung und Transfer an der HfWU sind strategisch an den Themenfeldern „Nachhaltige Lebensgestaltung und nachhaltiger Konsum“ sowie „Nachhaltige Flächennutzung“ ausgerichtet. Diese Themen bieten viel Potenzial für die inhaltliche Bearbeitung, die sich momentan an acht SDGs (Sustainable Development Goals) orientiert.
In den Bereichen Nachhaltiges Management, Digitalisierung von Wertschöpfungsketten, Gesundheit, Nachhaltige Mobilität sowie Nachhaltige Landnutzung und Landwirtschaft sind bereits zahlreiche HfWU-Professor*innen in der Forschung aktiv. Mit dieser strategischen Schwerpunktsetzung folgt die HfWU auch in Forschung und Transfer ihrer Mission „Bildung für Verantwortung“ im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung.
SDG-Implementierung an den Instituten
SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
SDG 9: Insustrie, Innovation und Infrastruktur
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
SDG 17: Partnerschaft zur Erreichung der Ziele
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Ombudsleute
Die Hochschule bestellt eine/n erfahrenen Wissenschaftler/in sowie eine/n Stellvertreter/in mit nationalen und internationalen Kontakten als Ansprechpartner/in für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsleute). Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau berät als Vertrauensperson diejenigen, die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, und greift von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen sie (ggf. über Dritte) Kenntnis erhalten. Er oder sie prüft die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe.
Zu Ombudsleuten sollen Persönlichkeiten bestellt werden, die aufgrund der ihnen möglicherweise zugehenden Informationen nicht selbst zu einschlägigem Handeln, beispielsweise als Prorektor/in oder Dekan/in oder als Dienstvorgesetzte gezwungen sind. Der Ombudsmann beziehungsweise die Ombudsfrau hat für den Fall der Befangenheit oder der Verhinderung eine/n Stellvertreter/in.
Jedes Mitglied der Hochschule hat Anspruch darauf, den Ombudsmann beziehungsweise die Ombudsfrau innerhalb kurzer Frist, in der Regel innerhalb zwei Wochen, persönlich zu sprechen.
Ombudsleute der HfWU sind:
- Prof. Dr. Konstanze Krüger-Farrouj
- Prof. Dr. Rüdiger Reinhardt (Stellvertreter)
Kommission
Die Hochschulleitung bestellt eine Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 3 Jahre mit der Möglichkeit der Wiederbestellung. Die Kommission besteht aus 3 wissenschaftlich ausgewiesenen Personen und einer/einem Stellvertreter/in, die/der in der Mehrheit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hochschule i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 LHG sind.
Die Vertretung wird bei Ausfall eines Mitglieds oder bei Besorgnis der Befangenheit hinzugezogen. Die Ombudsperson und ihre Vertretung gehören der
Kommission als Gäste mit beratender Stimme an. Die Kommission bestimmt eines ihrer Mitglieder zur bzw. zum Vorsitzenden. Ein sichtbarer Hinweis auf Personen und Kontaktdaten der Mitglieder der Kommission wird auf der Homepage der HfWU veröffentlicht.
Die Kommission wird auf Antrag der Ombudsperson oder eines ihrer Mitglieder aktiv. Die Kommission tagt nichtöffentlich in mündlicher Verhandlung. Zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens 3 Mitglieder anwesend sein. Die Sitzungen können auch im Onlineformat durchgeführt werden. Die Einberufung und Durchführung von Onlinesitzungen ist in der Verfahrensordnung der Hochschule geregelt. Beschlüsse werden unter Berücksichtigung des ermittelten Sachverhalts nach freier Überzeugung mit einfacher Mehrheit gefasst.
Mitglieder der Kommission sind:
- Prof. Dr. Katja Gabius
- Prof. Dr. Carsten Herbes
- Prof. Dr. Michael Roth (außer für den Zeitraum 01.09.2024-31.08.2025)
- Prof. Dr. Sara Köser (stellvertretendes Mitglied)
Satzung und Verfahrensordnung
Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis definiert die Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens mit der Übernahme der Leitlinien des DFG Kodex. Die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten regelt den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Inhalte sind die Definition von Tatbeständen, Gremien, Verfahren und Sanktionsmaßnahmen bei Feststellung von wissenschaftlichen Fehlverhalten.
Auf Grund von § 7 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes Baden-Württemberg (FHG) in der Fassung vom 01. Februar 2000 (GBl. S. 125) in Verbindung mit § 40c, Absatz 3, FHG hat der Senat der Fachhochschule Nürtingen am 12. Dezember 2002 eine Satzung über die "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" beschlossen.
Die Hochschule hat zwei erfahrene Wissenschaftler als Ansprechpartner bestellt für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsleute). Außerdem wurde eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet.
Vorhabensregister
Gemäß § 41a des Landeshochschulgesetzes „Transparenz der Drittmittelforschung“ in seiner Fassung vom 17.12.2020 gültig ab 31.12.2020 pflegt die Hochschule ein Vorhabenregister mit allen bewilligten Forschungsvorhaben aus Drittmitteln.
Das Vorhabenregister dient dem Diskurs im Senat als der akademischen Vertretung der Mitglieder der Hochschule. Die Rektorin oder der Rektor berichtet dem Senat alle zwei Jahre über den Stand des Vorhabenregisters.
Open Access Policy
Open Access Policy der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
Open Access verbessert die Informationsversorgung der Wissenschaft, erleichtert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft und ermöglicht den einfachen Zugang zu Wissen und Information. Frei zugängliche Open-Access-Publikationen sind offen für innovative Auswertungsverfahren. Durch die digitale Nachnutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen werden neue Forschungsansätze und Innovationen ermöglicht.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen unterstützt den Ausbau von Open Access mit geeigneter Infrastruktur, Verfahren und Ansprechpersonen nachdrücklich. Sie tritt dafür ein, dass Forschungsergebnisse zum Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft weltweit ohne Beschränkungen zugänglich werden.
1. Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ermutigt ihre Autorinnen und Autoren, Forschungsergebnisse in begutachteten Open-Access-Zeitschriften mit einschlägigen Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen sowie Monografien und Sammelwerke in Open-Access-Verlagen bzw. auf Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen.
2. Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen fordert ihre Autorinnen und Autoren auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten parallel im Repositorium der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zu veröffentlichen. Ziel ist der vollständige Nachweis der Publikationen der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.
3. Bei der Veröffentlichung in einer zugangsbeschränkten Verlagspublikation empfiehlt die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, auf die Abtretung ausschließlicher Nutzungsrechte zu verzichten und sich ein einfaches Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung vorzubehalten, um eine spätere Zweitveröffentlichung im Repositorium der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zu ermöglichen.
4. Die Interessen von Forschenden, Kooperationspartnern und Auftraggebern werden gewahrt. Die Sicherstellung des Daten- und Urheberschutzes und die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind selbstverständlich. Disziplinspezifische Unterschiede beim Publizieren werden berücksichtigt.
Die Hochschulbibliothek ist die hochschulweite Anlaufstelle für alle Fragen zu Open Access.
Die Open Access Policy der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen stellt eine Empfehlung dar. Die Freiheit der Wissenschaft umfasst auch die freie Wahl des Publikationswegs. Durch die Förderung von Open Access wird die Wissenschaftsfreiheit der Forschenden nicht eingeschränkt.
Beschlossen durch den Senat der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen am 12.04.2018
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWK) fördert ein Projekt zum Thema „Implementierung von Open Access an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen“. Das Projekt wird federführend von der HfWU geleitet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie Veröffentlichungen in Open Access planen, wenden Sie sich bitte an:
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