3-G-Regelungen für Lehrveranstaltungen ab Montag, 24. Januar
Die vorübergehende Verlängerung der Alarmstufe II wurde mit einem VGH-Beschluss außer Kraft gesetzt. Somit findet das vorgesehene Stufensystem wieder Anwendung. Ab Montag, 24.1. gelten daher wieder die Regelungen für Alarmstufe I.