Informationen zu den Prüfungen im Wintersemester 2020/2021

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Am 1. Februar 2021 beginnt der Prüfungszeitraum des Wintersemester 2020/2021.

Damit dieses Semester trotz weitgehend digitaler Formate ein vollwertiges Studiensemester sein wird, ermöglicht die Landesregierung den Hochschulen, Prüfungen in Präsenz abzuhalten. Zur Prüfungsvorbereitung ist seit gestern auch wieder ein Ausleihbetrieb an den Bibliotheken erlaubt.

Auch wir möchten unseren Studierenden die Möglichkeit geben, dieses Semester Prüfungen in Präsenz abzulegen. Dabei steht natürlich der bestmögliche Schutz aller Hochschulangehörigen an erster Stelle. Dazu haben wir entsprechende Maßnahmen getroffen bzw. werden wir solche treffen.

Um die Kontaktzahlen an den Prüfungstagen zu verringern, wurden bereits für Veranstaltungen, wo dies möglich und sinnvoll ist, Klausuren in andere Prüfungsformen umgewandelt. Die Studierenden sind darüber bereits informiert. Weiterhin verteilen wir die Klausuren auf mehrere bzw. größere Räume, sodass wir größere Abstände zwischen den Prüflingen schaffen können. Die Anmietung von Stadthallen trägt auch hierzu bei. Des Weiteren haben wir die Möglichkeit eingeräumt, das Prüfungsaufkommen zu entzerren, d.h. Klausuren auf wenig stark frequentierte Tage zu verschieben. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig den aktuellen Prüfungsplan.

Die Stadt Nürtingen hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass, wenn der Mindestabstand permanent gewährleistet ist, die Lüftungsintervalle eingehalten und die Teilnehmenden kontinuierlich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, auch bei einem später nachgewiesenen Covid19-positiv-Test von einzelnen Teilnehmern in der Regel keine Quarantänepflicht von den Gesundheitsämtern für alle Teilnehmer- beispielsweise für alle Klausurteilnehmer – ausgesprochen wird. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass während der Präsenzprüfungen unser Hygiene- und Lüftungskonzept strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Prüfung wäre ansonsten im Ganzen gefährdet. Zudem werden wir Maßnahmen treffen, damit die Abstände auch vor den Gebäuden eingehalten werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Durch die konsequente Einhaltung und Anwendung aller Maßnahmen helfen Sie ganz aktiv mit, den Prüfungsablauf zu sichern. Teilnehmende an den Prüfungen, welche durch Attest vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, bitten wir vorab mit den Verantwortlichen in den Fakultäten Kontakt aufzunehmen, damit wir hier eine entsprechende Lösung finden können.

Für Studierende, die während der Prüfungszeit eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, erstellen wir gerne eine Bescheinigung, damit sie Hotels und Jugendherbergen nutzen können. Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall auch hier bei den Verantwortlichen in den Fakultäten. Es soll unbedingt vermieden werden, dass Sie sich in diesen Fällen bei Kommiliton*innen einquartieren.

Wir bitten alle Lehrenden sich in die Klausuraufsichten soweit als möglich einzubringen und die Mitarbeitenden, welche Klausuraufsichten übernehmen können, sich in den Fakultäten zu melden. Da durch die Verteilung auf mehrere Räume zusätzliche Aufsichten erforderlich sind, werden mehr Aufsichten benötigt und durch Ihre Solidarität können die zusätzlichen Lasten besser verteilt werden. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Klausuraufsicht selbst zu übernehmen, bitten wir Sie sich baldmöglichst zu melden, damit wir die Aufsicht auf Kolleg*innen, studentische Hilfskräfte oder externe Personen übertragen können. Studierende, welche (Klausur)Aufsichten, auch beim Ankommen und Verlassen der Prüfung, als studentische Hilfskraft übernehmen möchten, bitten wir sich in den Fakultäten zu melden, damit wir ggf. entsprechende Verträge aufsetzen oder bestehende Verträge dazu nutzen können.

Bitte verstehen Sie die Durchführung der Prüfungen als eine Möglichkeit den Studierenden einen Studienfortschritt zu ermöglichen. Insbesondere für Studierende, welche im Sommersemester ins Ausland oder in ein Praktikum gehen oder ins Berufsleben starten, ist es wichtig, dass wir die Prüfungen im anstehenden Prüfungszeitraum anbieten. Sie, liebe Studierende, können selbst entscheiden, ob Sie an den Prüfungen teilnehmen möchten. Wir werden auch dieses Semester wieder kulante Rücktrittsmöglichkeiten einräumen. Durch die Corona-bedingte Verlängerung der Regelstudienzeit werden auch die Auswirkungen bei einer Nichtteilnahme abgemildert.

Das Hygiene- und Lüftungskonzept werden wir Ihnen vor den Prüfungen nochmals zukommen lassen.