Corona-Verordnung in der ab 16.12.2020 gültigen Fassung

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Anbei die Corona-VO in der ab 16.12.2020 gültigen Fassung.

Für den Studienbetrieb ergeben sich die bereits gestern angekündigten Änderungen. Zum einen bleiben die Bibliotheken bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen, und zum anderen sind während der Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr keine Veranstaltungen des Studienbetriebs möglich.

Das Wissenschaftsministerium versucht die bestehenden Regelungen aufrechtzuerhalten. Dies zeigt sich in der jetzt verabschiedeten Corona-VO und in der Ankündigung, dass bei der Verlängerung der Corona-VO Studienbetrieb im Wesentlichen die bisherigen für die Hochschulen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen bleiben sollen. Dies betrifft insbesondere auch die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen in Präsenz.

Aufgrund der kurzfristigen Schließung der Bibliotheken wurden alle Leihfristen, die zwischen dem 16.12.2020 und dem 15.1.2021 lagen, automatisch auf den 18.1.2021 verlängert. Bitte überprüfen Sie Ihr Bibliothekskonto und verlängern Sie Medien, die bereits vor dem 16.12.2020 überfällig waren.

Sollten Sie auf Probleme bei der Verlängerung stoßen, wenden Sie sich bitte umgehend an bibliothek-nuertingen@no spamhfwu.de oder bibliothek-geislingen@no spamhfwu.de.

Nutzen Sie in der Zwischenzeit gerne die digitalen Bestände der HfWU-Bibliothek. Nähere Informationen zu Recherche und Zugang zu unseren digitalen Medien finden Sie auch in neo und auf der Webseite: https://www.hfwu.de/literatursuche/.

Bitte achten Sie auf weitere Informationen zur Öffnung der Bibliothek im neuen Jahr auf den Webseiten der Bibliothek:

https://www.hfwu.de/hochschule-fuer-wirtschaft-und-umwelt-nuertingen-geislingen/aktuelles/.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die allgemeinen E-Mail-Adressen der Bibliothek:

Bibliothek Nürtingen: bibliothek-nuertingen@no spamhfwu.de

Bibliothek Geislingen: bibliothek-geislingen@no spamhfwu.de

Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.