UPDATE: Corona-Darlehen für Studierende in Notlagen

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Für Studierende, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten sind, hat das Studierendenwerk jetzt ein Corona-Darlehen zur schnellen und unkomplizierten Hilfe aufgelegt. Das Land bietet jetzt zudem BW-Nothilfefond an.

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim bietet schon seit vielen Jahren für Studierende Darlehen an. Aufgrund der Corona-Krise hat das Studierendenwerk nun ein weiteres Darlehen, das Corona-Darlehen, mit gelockerten Vergabekriterien aufgelegt. Damit soll Studierenden, die aufgrund der Pandemie ihren Nebenjob verloren haben oder anderweitig in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schnell und unkompliziert geholfen werden.

Am 28. April hat nun das Land Baden-Würrtemberg verkündet, dass es Studierende in Not nun ebenfalls mit einem Nothilfefonds unterstützen wird. Mit beiden Darlehen soll Studierenden, die aufgrund der Pandemie ihren Nebenjob verloren haben oder anderweitig in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schnell und unkompliziert geholfen werden.

Nothilfefonds des Landes:

Insgesamt stellt das Land eine Million Euro bereit. Es wird als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai – somit insgesamt bis zu 900 Euro – gewährt (Pressemitteilung des MWK vom 28.4.2020). Studierende können ab sofort Anträge für den Nothilfefonds des Landes bei uns stellen. Sollten die Mittel des Landes nicht ausreichen, bleibt das vom Studierendenwerk aufgelegte Corona-Darlehen bestehen.

Eckpunkte zum Corona-Darlehen:

  • Das Darlehen ist ausschließlich für eigene, persönlich notwendige Ausgaben bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen; es ist nicht als Anschaffungsdarlehen gedacht.
  • Dem Studierenden kann ein Darlehen mit einem Gesamtbetrag von maximal 1.200 € ohne Bürgschaft gewährt werden.
  • Das Darlehen wird grundsätzlich zinslos gewährt.
  • Die Laufzeit zur Tilgung des Darlehens beträgt bei Beträgen bis 400 € bis zu 24 Monate, bei Beträgen über 400 € bis zu 36 Monate.
  • Mit der Rückzahlung des Darlehens muss zwölf Monate nach der Auszahlung begonnen werden.
  • Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.

Für weitere Auskünfte steht Ana Schmidt gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie Ana Schmidt VOR der Antragstellung.

Das Darlehen ist schriftlich oder per E-Mail beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zu beantragen:

Studierenden­werk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungs­förderung
Postfach 25 05
72715 Reutlingen

Zum Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim.