Änderungen in der Corona-Verordnung ab 11. Januar 2021

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Aufgrund der Änderungen der Corona-Verordnung ergeben sich für den Hochschulbereich ab 11. Januar 2021 folgende zentrale Änderungen:

1. Archive und wissenschaftliche Bibliotheken bleiben zwar weiterhin geschlossen, können aber einen Abholdienst anbieten (Abholung bestellter Medien und Rückgabe der Medien). Wir werden Sie in den nächsten Tagen darüber informieren, inwiefern und wie wir dies an unserer Hochschule umsetzen.

2. Sportstätten können für den Studienbetrieb (Lehrveranstaltungen und Prüfungen) genutzt werden; für den Allgemeinen Hochschulsport bleiben die Sportstätten auch weiterhin geschlossen.

3. Unaufschiebbare akademische Veranstaltungen können im Ausnahmefall auch in Zeiten der allgemeinen Ausgangssperre (20.00 Uhr – 05.00 Uhr) abgehalten werden; dies sollte aber mit Blick auf den engen Ausnahmecharakter der Regelung nach Möglichkeit auf zwingende Fälle beschränkt werden.

Im Hinblick auf die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege gelten in Ermangelung anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten weiterhin die Regelungen zu Telearbeit und mobilem Arbeiten. Bitte setzen Sie sich bei Fragen hierzu mit der Personalabteilung telefonisch in Verbindung. Bzgl. der Berechtigung von Kindern von Studierenden zur Teilnahme an der Notbetreuung möchten wir auf §1f Absatz 4 der CoronaVO hinweisen.