Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium sollen besonders begabte und leistungsstarke Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge gefördert werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird je zur Hälfte von privaten Förderern und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien ist davon abhängig, wie viele private Förderer jeweils gewonnen werden können. In den letzten Jahren konnten an der HfWU jeweils über 50 Stipendien vergeben werden. Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt und jeweils für ein Jahr bewilligt.
Als DeutschlandstipendiatIn werden Sie Teil eines wachsenden Netzwerks und profitieren von vielfältigen Kontakten: Durch den persönlichen Austausch mit den Förderern und anderen StipendiatInnen bei Veranstaltungen wie der Übergabefeier oder dem Sommerfest bietet das Programm weit mehr als finanzielle Förderung.
Eine Wiederbewerbung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar.
Wer kann sich bewerben?
Grundsätzlich bewerben können sich StudienbewerberInnen und Studierende der HfWU, unabhängig von ihrer Nationalität.
Dabei gelten gemäß der Satzung der HfWU für die Vergabe von Deutschlandstipendien folgende Kriterien:
- BachelorstudienanfängerInnen: Hochschulzugangsberechtigungs-Note (HZB-Note)
- Bachelor-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
- MasterstudienanfängerInnen: Abschlussnote des Bachelorstudiengangs
- Master-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
Daneben werden Kriterien wie z. B. besondere persönliche oder familiäre Umstände, gesellschaftliches Engagement, Hochschulengagement, abgeschlossene Berufsausbildung sowie Preise und Auszeichnungen ebenfalls berücksichtigt, sofern die entsprechenden Nachweise erbracht sind. Beachten Sie hier auch die Übersicht über die erforderlichen Unterlagen.
Das Stipendium wird nicht vergeben, wenn der Studierende eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung (30 € oder mehr im Monat) erhält. Informationen darüber, ob der gleichzeitige Bezug eines Stipendiums mit dem Deutschlandstipendium möglich ist, finden Sie in der Übersicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wie kann ich mich bewerben?
Der nächste Bewerbungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 05.09.2025.
Ausschließlich in diesem Zeitraum ist das Bewerbungsportal freigeschaltet.
Eine Bewerbung kann nur online über das Bewerbungsportal erfolgen. Bitte bearbeiten Sie das Formular sorgfältig und fügen Sie Ihrer Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen als pdf bei. Nicht frist- oder formgerecht eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Seite des BMBF.
Falls Sie danach trotzdem noch Fragen haben, können Sie uns gerne mailen: deutschlandstipendium@no spamhfwu.de
Wir danken unseren Förderern 2024/2025
Anclam-Brachat Stiftung
Automobilia Stiftung
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Neckar-Fils eG
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Senator E.h. Michael Bloss
Christoph Kroschke Stiftung
Corteva Agriscience Germany GmbH
Feuring Hotel Development Deutschland GmbH
HfWU Akademie
Hochschulstiftung
Keller Lufttechnik GmbH & Co. KG
Kreissparkasse Göppingen
Lions Club Nürtingen - Kirchheim/Teck
Mailänder Consult GmbH
Max Schlatterer GmbH & Co. KG
Meneks next GmbH
Senner Medien GmbH & Co. KG
Solcom GmbH
Stiftung Freundeskreis Immobilienwirtschaft
Stiftung der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Stiftung NaturRaum
Datenschutz
Ihre bei der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber/innen und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG). Hiernach sind Bewerber/innen für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Fall, dass Sie ein Deutschlandstipendium erhalten, werden aufgrund Ihrer Einwilligung auf dem Bewerbungsformular die genannten Daten an Ihren Förderer weitergegeben.
Statistik
Gemäß § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten-Daten an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Dies erfolgt unter einem Pseudonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.
Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung
Das BMBF führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die Hochschule ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten vernichtet.
FAQ
Allgemeines
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.
Das Deutschlandstipendium umfasst eine finanzielle Förderung von 300 Euro monatlich (Bezugszeitraum 1.9.25-31.8.26). 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund.
Zusätzlich bietet die HfWU ein ideelles Förderprogramm mit Veranstaltungen zum Austausch und zur Vernetzung mit Fördernden, Unternehmen und anderen Studierenden im Stipendienclub StipIn.
Das Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden.
Bewerben können sich
- Studierende, die an der HfWU immatrikuliert sind, bewerben sich mit ihrer Matrikelnummer;
- BewerberInnen für einen Studiengang an der HfWU bewerben sich mit der Nummer vom Zulassungsbescheid.
Ausgeschlossen vom Bezug des Deutschlandstipendiums sind
- Studierende, die an externen Studienprogrammen der HfWU Akademie teilnehmen;
- i.d.R. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben;
- Studierende, die bereits eine leistungsorientierte Förderung von 30 € oder mehr pro Monat erhalten;
- Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an der HfWU ihren Auslandsaufenthalt absolvieren.
Bewerbungszeitraum: 15.07. bis 05.09.
Auswahlverfahren: 05.09. bis Ende Oktober
Versendung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens: bis Mitte November
Förderzeitraum: 01.09.-31.08.
Gemäß Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) ist es nicht relevant, ob sich die Studierenden im Erst-, Zweit- oder Aufbaustudium befinden.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Mobilitätszuschüsse (z.B. zu Fahrtkosten aus dem ERASMUS-Programm etc.) Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMBF. Sobald Sie eine Zusage für ein anderes begabungs- und leistungsorientiertes Stipendium erhalten, das 30 € pro Monat oder mehr beträgt, melden Sie dies bitte umgehend an deutschlandstipendium@no spamhfwu.de.
Ja, das ist möglich.
Nein, das Stipendium ist unabhängig von Ihrem Einkommen oder dem Ihrer Eltern.
Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer muss unter Nennung der Gründe schriftlich bei deutschlandstipendium@hfwu.de beantragt und durch geeignete Nachweise belegt werden. Studierende, die von den Coronasemestern betroffen waren, müssen hierfür derzeit keinen Nachweis bringen.
Bewerbung, Auswahlverfahren und Vergabe
Die Bewerbungsfrist beginnt am 15.07. und dauert bis zum 05.09.
Ausschließlich in diesem Zeitraum ist eine Bewerbung online über die Bewerbungsplattform möglich. Sie können Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist bearbeiten. Um eine bereits abgegebene Online-Bewerbung zu bearbeiten, müssen Sie sich erneut einloggen (bitte Registrierungsdaten merken!). Nicht frist- oder formgerecht eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen in der Übersicht über die erforderlichen Unterlagen.
Vielen Bewerber*innen fehlt im Bewerbungszeitraum noch die eine oder andere Note. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz werden deshalb nach Bewerbungsschluss an einem bestimmten Stichtag die Noten aller Bewerber*innen ausgelesen, ggf. mit Boni berücksichtigt und in eine Rangfolge gebracht. Aufgrund dieser Rangliste werden dann die Stipendien vergeben.
Das Auswahlverfahren richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Satzung für die Vergabe der Deutschlandstipendien der HfWU.
1. Leistung und Begabung (Note von 2,5 oder besser)
- BachelorstudienanfängerInnen: Hochschulzugangsberechtigungs-Note (HZB-Note)
- Bachelor-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
- MasterstudienanfängerInnen: Abschlussnote des Bachelorstudiengangs
- Master-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
2. Weitere Kriterien (Bonus maximal 0,6 Notenpunkte)
- Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise sowie eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung;
- Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie ehrenamtliche Tätigkeit,
- gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder Mitwirkung in Verbänden oder Vereinen;
- Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb oder familiäre Herkunft.
Nähere Informationen zu den einzureichenden Nachweisen finden sich in der Übersicht über die erforderlichen Unterlagen.
Die Anerkennung der zu belegenden Kriterien unterliegt der Einzelfallprüfung. Der Stipendienauswahlausschuss wählt die Studierenden aus, die gefördert werden können und weitere Studierende, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken, wenn für die in die Auswahl aufgenommenen Bewerbungen die Voraussetzungen für die Vergabe des Stipendiums nicht mehr vorliegen sollten.
Das Rektorat bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Stipendien-auswahlausschusses.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden ALLE BewerberInnen frühestens Ende Oktober 2025 schriftlich informiert. Bitte sehen Sie vorher von Nachfragen ab.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden einzelne Stipendien nicht über eine Förderlaufzeit von 12 Monaten ausbezahlt, z.B. bei Beendigung des Studiums während des Förderzeitraums. Für die Monate der nicht ausbezahlten Förderung nominiert der Stipendienauswahlausschuss Studierende nach.
Es kann daher sein, dass Sie, auch wenn Sie zunächst nicht berücksichtigt wurden, im Nachrückverfahren ein Stipendium bekommen. Halten sie daher Ihre Adressdaten aktuell, damit wir Sie informieren können.
Beratung Deutschlandstipendium
