Ehrbarer Kaufmann genügt nicht

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Dr. Wolfgang Kübler, Chief Compliance Officer der Robert Bosch GmbH, stellte unter anderem die Compliance App vor.

- Tagung zu Korruptionsbekämpfung im Mittelstand an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen   -

NÜRTINGEN. (hfwu) Eine wirksame Korruptionsbekämpfung im Mittelstand setzt eine ethische Unternehmenskultur voraus. Dies ist eine Erkenntnis einer Konferenz, die an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen stattfand. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie kleine und mittelständische Unternehmen effektiv gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption vorgehen können.

Eingeladen zu der Fachtagung im Rahmen des Studium generale hatten Transparency International Deutschland e.V. (TI) und das HfWU-Institut für Corporate Governance (ICG). Konkret ging es auch darum, welche Rolle bei der Korruptionsbekämpfung sogenannte Compliance-Management-Systeme und Unternehmenswerte spielen. Gekommen waren Vertreter aus mittelständischen Unternehmen, Anwaltskanzleien und kirchlichen Organisationen, ebenso wie Wissenschaftler und Studierende der Hochschule.

Nach der Begrüßung durch HfWU-Rektor Professor Andreas Frey und die Initiatorinnen, Berta van Schoor (TI) und Professor Katja Gabius (ICG), diskutierten die Referenten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalitätsprävention im Unternehmen. Eine wirksame Korruptionsbekämpfung könne nur in eine entsprechende ethische Unternehmenskultur eingebettet werden, ansonsten sei sie ein stumpfes Schwert, so Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied bei TI. Wie sodann die Umsetzung eines Compliance-Management-Systems funktionieren kann, erläuterte im zweiten Vortrag Dr. Wolfgang Kübler, Chief Compliance Officer der Robert Bosch GmbH anhand von Beispielen aus der Praxis eines global agierenden Unternehmens. Besonders wichtig seien hierbei klare Verantwortlichkeiten und eine funktionierende Meldeeinrichtung (z.B. eine anonyme Hinweisgeber-Hotline). Des Weiteren müsse Compliance stets Gesprächsthema innerhalb der Organisation bleiben und Unternehmen sollten sich im Zweifel nicht scheuen, sich zu diesem heiklen Thema beraten zu lassen.

Im Anschluss diskutierten Praktiker und Experten in einer Runde auf dem Podium. Darunter Dr. Susanne Jochheim, Rechtsanwältin mit langjähriger Compliance-Erfahrung, Heino von Meyer, Leiter des OECD Berlin Centres, Dr. Pia Montag, Wissenschaftlerin an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Münster sowie Burkhard Thost, Präsident der IHK Nordschwarzwald und selbst Inhaber einer mittelständischen Projektgesellschaft. Insbesondere über die Notwendigkeit eines Unternehmensstrafrechts entbrannte eine rege Diskussion. Susanne Jochheim und Burkhard Thost vertraten die Auffassung, dass das bestehende Ordnungswidrigkeitengesetz zur Verfolgung von Korruptionsfällen ausreichend sei. Dagegen plädierten vor allem die Vertreter von Transparency International für die Einführung eines umfassenden Unternehmensstrafrechts. Die Diskutanten waren sich darüber einig, dass die Zeiten vorbei seien, in denen das Thema Compliance mit Verweis auf die gelebte Tradition des Ehrbaren Kaufmanns abgedeckt sei. Stattdessen müsse das Thema systematisch und strukturiert in die Unternehmensorganisation implementiert werden. Dabei sollte jedoch kein Unternehmen dem Trugschluss erliegen, die Einführung eines Compliance-Management-Systems führe dazu, dass es keine Compliance-Vorfälle mehr gebe. Die regen Diskussionen auch mit dem Publikum zeigten, dass das Thema zwar im Mittelstand angekommen ist, dennoch einige Fragen insbesondere der praktischen Umsetzung offen sind.