Änderung der Corona-Verordnung vom 9. Mai - Umsetzung an der HfWU

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Umsetzung Corona-Verordnung vom 9. Mai an der HfWU.

Gestern wurde von der Landesregierung eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, welche am 11. Mai in Kraft tritt.

Gemäß der oben genannten Verordnung wird der Studienbetrieb in digitalen Formaten fortgesetzt. Der Studienbetrieb in den Räumen und auf dem Gelände der Hochschulen bleibt nun bis zum 24. Mai ausgesetzt. Die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen gelten somit nun bis zum 24. Mai 2020. Dies bedeutet insbesondere, dass Versammlungen und sonstige Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen in den Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule weiterhin verboten sind. Praxisveranstaltungen mit speziellen Laboranforderungen, welche zwingend notwendig sind, und Zusammenkünfte zur Durchführung von Prüfungen, sowie von Forschung und Lehre, welche ausnahmsweise vom Rektorat zugelassen werden und nicht elektronisch ersetzbar sind, können stattfinden. Über unsere Planungen hierfür wurden Sie bereits informiert.

Folgende Änderungen haben sich seit der letzten Meldung ergeben:

Mensa

Die Mensen können gemäß der oben genannten Verordnung ab dem 18. Mai ihren Betrieb wiederaufnehmen. Unsere Mensen (CI1 und Braike) bleiben jedoch voraussichtlich auch weiterhin für uns geschlossen. Sobald sich hier eine Änderung ergibt, werden wir Ihnen dies mitteilen.

PC-Pools

Sobald Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, werden wir jeweils einen PC-Pool an beiden Standorten öffnen. Diese sollen für Studierende zur Verfügung stehen, welche zu Hause nicht das nötige Equipment haben, um den online-Vorlesungen zu folgen. Das Buchungssystem hierfür ist implementiert.

Bibliotheken

Eine Öffnung der Bibliotheken im CI7 und in Geislingen für Ausnahmefälle soll ab dem 18. Mai (neu: 25. Mai) erfolgen. Auch hier wird ein Buchungssystem eingesetzt. Eine Informationsmail über den genauen Prozess wird folgen.

LVB / LVG

Die Lehr- und Versuchsgärten werden in den nächsten Tagen für die Öffentlichkeit öffnen. Es gilt hier die Corona-Verordnung für den öffentlichen Raum. Hinweisschilder werden angebracht.

Lehre

Wir prüfen momentan, welche Kapazitäten unsere Vorlesungsräume unter Einhaltung des Mindestabstands haben. Sobald die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden wir stufenweise mit Lehrveranstaltungen starten, die ausschließlich in Präsenz stattfinden können und maximal 20 Teilnehmende haben. Hierbei sind wir im engen Austausch mit den Fakultäten.

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass die Regelungen für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren bis zum 29. Mai 2020 gelten. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfalle und für weitere Informationen an die Personalabteilung.