Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Baden-Württemberg wurden die Corona-VO des Landes und die Ressort-Corona-VO Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums lagebedingt angepasst.
Die Ressort-Corona-VO Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums enthält u.a. folgende Neuregelungen:
- Mund-Nasen-Bedeckung: Sofern in Hochschulgebäuden Lehrveranstaltungen stattfinden, muss nunmehr eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in Lehrveranstaltungen auf dem Sitzplatz getragen werden.
- Nutzung von Hochschulgebäuden: Hochschulgebäude dürfen nur zu Zwecken der Hochschule genutzt werden.
- Weitergehender Infektionsschutz: Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen der Landkreise, Städte und Gemeinden sind auch im Bereich der Hochschule zu beachten.
- Mensa: In Mensen und Cafeterien besteht Zugang für Gruppen nur nach vorheriger Anmeldung bis zu der nach der Corona-VO zulässigen Gruppengröße.
Wir bitten um die konsequente Einhaltung der Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.